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ABL 3W22XX Handbuch Seite 26

Ladestation
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AnhAng
Vorgesehene Verwendungsbedingungen für die Geräte (§ 31 MessEG)
Der Verwender der von der BMP abgedeckten 6.8-geräte ist im Sinne von § 31 MessEg deren Betreiber im Sinne der
Ladesäulenverordnung. Der Verwender verwendet das von der BMP abgedeckte 6.8-gerät eichrechtskonform und bestim-
mungsgemäß ausschließlich dann, wenn er es entsprechend den an ihn in der Betriebsanleitung gerichteten Auflagen und
Bedingungen verwendet. Der an den Verwender gerichtete text in der Betriebsanleitung ist in kapitel 9 dieser Anleitung
wiedergegeben.
Anforderungen an die Verwendung der Messwerte (§33 MessEG)
Verwender der Messwerte aus dem von der BMP abgedeckten 6.8-gerät ist Sinne von § 33 MessEg derjenige, dem der
kunde die Bezahlung des an der Ladeeinrichtung erhaltenen gutes schuldet, also der EMSP. Der EMSP verwendet die
Messwerte nur eichrechtskonform, wenn er sie entsprechend den an ihn in der Betriebsanleitung gerichteten Auflagen
und Bedingungen verwendet. Der an den EMSP gerichtete text in der Betriebsanleitung ist in kapitel 9 dieser Anleitung
wiedergegeben.
Anforderungen an die Inbetriebnahme
Der Betreiber des von der BMP abgedeckten 6.8-gerätes muss die an ihn gerichteten Messrichtigkeitshinweise in der Be-
triebsanleitung beachten (siehe kapitel 9 dieser Anleitung).
Anforderungen an die Verwendung
Messgeräteverwender (z.B. CPO) und Messwerteverwender (z.B. EMSP) müssen die an sie gerichteten Messrichtigkeits-
hinweise in der Betriebsanleitung beachten (siehe kapitel 9 dieser Anleitung).
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