4. Lagerung
Bei der Lagerung des Spannungsprüfers sind nachfolgende
Hinweise zu beachten:
sich überzeugen, ob der Prüfer trocken ist.
5. Demontage und Entsorgung
Die verschlissene elektrische und elektronische Ausrüstung ist
getrennt zu sammeln, d.h. sie ist nicht mit Abfällen anderer Art zu
vermischen
Die verschlissene elektronische Ausrüstung ist entsprechend
dem Gesetz vom 29. Juli 2005 über verbrauchte elektrische und
elektronische Ausrüstung einer Sammelstelle zu übergeben (Gbl.
Nr. 180, Pos. 1495).
Vor der Übergabe der Ausrüstung an die Sammelstelle sind
keine Teile der Ausrüstung selbstständig zu demontieren.
Außerdem sind die örtlichen Vorschriften bzgl. der Verwertung
von Verpackungen, verbrauchter Batterien und Akkus zu
beachten.
6. Technische Daten
a)
Isolationsart:
b)
Messkategorie:
Schutzgrad des Gehäuses gem. EN 60529
c)
d)
Frequenzbereich:
Bereich der Nennspannungen zwischen den Phasen: 120 ÷ 690 V AC
e)
f)
Max. Betriebsspannung zwischen den Phasen:
Messstrom (für jede Phase):
g)
h)
Betriebstemperatur:
i)
Lagertemperatur:
Zulässige Betriebsfeuchtigkeit:
j)
Stromversorgung des Phasenprüfers:
k)
l)
Abmessungen:
m) Gewicht des Messgerätes mit Leitungen:
Das Gerät hat keinen Standardcharakter und ist daher nicht
eichpflichtig. Die richtige Form der Kontrolle für diese Art von
Instrument ist die Kontrolle.
doppelte, gemäß EN 61010-1
III 600 V gem. EN 61010-1
von der zu prüfenden
ca. 130 x 72 x 31 mm
5
IP42
10 ÷ 70 Hz
760 V AC
<3,5 mA
-10 ÷ 45ºC
-20 ÷ 60ºC
20 ÷ 80%
Elektroanlage
ca. 0,43 kg