3.1.2 Sichere Abstände der Rauchgasleitungen von brennbaren Werkstoffen und Baukonstruktionen
Sicherer Abstand von Türzargenverkleidungen u. ä. angeordneten Baukonstruktionen aus brennbaren
Werkstoffen und von Rohrleitungsinstallationen, einschl. deren Dämmungen ist mind. 20 cm. Von
sonstigen Konstruktionsteilen aus brennbaren Werkstoffen mind. 40 cm (siehe Abb. 2) gemäß DIN 06
1008/1997. Es handelt sich um Baustoffe der Klasse B, C und D laut DIN EN 13501-1+A1/2010 (siehe
Tabelle Nr. 1). Das gilt auch für Wände und hauptsächlich für Decken mit Putz auf brennbarem
Untergrund, z. B. auf Latten bzw. auf Schilf u. ä. Können diese Abstände nicht eingehalten werden, ist mit
Hilfe von bautechnischen Maßnahmen, unbrennbaren Verkleidungen, wärmebeständigen Dämmungen und
Schutzblenden die Brandgefahr vorzubeugen.
3.2 Fußbodenschutz
Ist der Kamin nicht auf 100% unbrennbarem Fußboden eingebaut, ist er auf eine unbrennbare Unterlage zu
stellen, z. B. Blech (Dicke mind. 2 mm), Keramik, Hartglas, Stein, so dass die Temperatur des brennbaren
Fußbodens lt. DIN 73 4230/2014 beim Betrieb nicht 50°C überschreitet.
Gemäß 5.1.3.3 DIN 06 1008/1997 muss die Dämmungsunterlage den Feuerraum mind. um
- 80 cm in senkrechter Richtung zur Kamineinsatztür,
- 40 cm in paralleler Richtung zur Kamineinsatztür überstehen.
Auf den Kamineinsatz und in kleineren Abständen, als der Sicherheitsabstand dürfen keine Gegenstände
aus brennbaren Stoffen gestellt/gelegt werden.
3.3 Maßnahmen bei einem Kaminbrand (Schornstein):
Währen des laufenden Betriebs, vor allem bei der Benutzung von feuchtem Brennstoff setzen sich im
Kamin Ruß und Teer an. Bei Vernachlässigung der regelmäßigen Kontrolle und Reinigung des Kamins
gemäß Regierungsverordnung Nr. 34/2016 Slg. vom 22.1.2016 erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines
Brands im Kamin.
Beim Entflammen von Ruß und Teer im Kamin ist wie folgt vorzugehen:
- auf keinen Fall mit Wasser löschen, das würde zur Bildung einer übermäßigen Menge von Dampf und
zum anschließenden Zerreißen des Kamins führen,
- falls es möglich ist, ist in die Feuerstätte trockener Sand zu schütten und somit das Feuer zu löschen,
- alle Verbrennungsluftzufuhrquellen löschen, falls es möglich ist, den Kamin zudecken, es darf jedoch die
Ansammlung von Raum im Haus nicht zur Folge haben,
- die lokale Feuerwehr informieren, um zu beurteilen, ob das Ereignis der Feuerwehrbereitschaft zu melden
ist,
- bis zum Ausbrennen des Kamins das Haus nicht verlassen, die Kamintemperatur und den
Verbrennungsverlauf ständig kontrollieren,
- nach dem Ausbrennen vor erneutem Einheizen mit dem Schornsteinfeger Kontakt aufnehmen und den
Kaminzustand beurteilen lassen, mit dem Kaminofenhersteller Kontakt aufnehmen und den Kamineinsatz
untersuchen lassen.