Sicherheitsabstand gemäß DIN 06 1008/1997 von der Kamineinsatztür 80 cm und in sonstigen
Richtungen 40 cm (siehe Abb. 1), bei Kamineinsätzen mit Doppelmantel 20 cm einzuhalten. Beim Einbau
des Kamineinsatzes im Raum mit brennbaren Gegenständen der Klasse E oder F sind diese Abstände zu
verdoppeln. Informationen über die Brennbarkeitsstufen bestimmter Baumateriale sind der DIN EN 13
501-1+A1/2010 und DIN 73 0810/2016 zu entnehmen. Ist es nicht möglich, den von der Norm
vorgeschriebenen Sicherheitsabstand des Kamineinsatzes von brennbaren Stoffen einzuhalten, ist eine
Schutzblende lt. 4.4.1 DIN 06 1008/1997 zu verwenden. Einstufung von Baustoffen nach der
Brennbarkeitsstufe
A1 oder A2
B
C
D
E oder F
Abstand zu brennbaren Bauteilen / Gegenständen
X=
Y=
Granit, Sandstein, Beton, Ziegelstein e, keramische Fliesen, spez. Putz ...
Akumin, Heraklit, Lihnos, Itaver ...
Laubholz, Sperrholz, Sirkoklit, Hartpapier, Umakart ...
Weichholz, Holzspanplatten, Solodur, Korkplatten, Gummi, Fußbodenbelag ...
Holzfaserplatten, Styropor, Polyurethan ...
Z=