Sie leisten somit nicht nur einen Beitrag zur Erhaltung eines angenehmen Klimas in Ihrem Heim, sondern
reduzieren auch die Energiekosten (im Haus wird die bereits einmal erwärmte Luft nicht verbraucht).
Ein Kamineinsatz mit CPV ist für den Einbau in energiearme Häuser äußerst geeignet. Für Erhöhung des
Komforts kann das Heizsystem der Kamineinsätze mit CPV mit elektrischer Verbrennungsregelung
versehen werden. Diese ermöglicht, zusätzlich den Verbrennungsprozess und die Nachlegeintervalle zu
verlängern und die Betriebssicherheit zu erhöhen und somit unwirtschaftliche Heizung und Überheizung
des Kamineinsatzes zu verhindern (die Klappe der zentralen Luftzufuhr wird mit einer Steuerungseinheit
mit Servomotor in Abhängigkeit von der augenblicklichen Verbrennungsphase und Austrittstemperatur der
Rauchgase gesteuert).
Hinweis: Kamineinsätze haben nicht den Charakter einer Dauerbrandheizung und sind für periodische
Betriebsunterbrechung bestimmt, vorwiegend wegen Entleerung des Aschekastens, die bei ausgekühlter
Asche vorzunehmen ist.
3. Sicherheitsvorschriften
Die Kamineinsätze dürfen in normaler Umgebung gemäß DIN 33 2000-1 ed.2/2009 benutzt werden. Bei
einer Änderung dieser Umgebung, bei der auch vorübergehende Brand-, bzw. Explosionsgefahr entstehen
könnte (z. B. bei Verlegung von Linoleum, PVC, bei der Arbeit mit Anstrichmitteln, u. ä.) ist der
Kamineinsatz rechtzeitig, vor der Entstehung der Gefahr, außer Betrieb zu setzen. Der Kamineinsatz darf
danach erst nach gründlicher Lüftung des Raums, am besten mit Zugluft, wieder in Betrieb gesetzt werden.
Beim Betrieb ist die Zufuhr einer ausreichenden Verbrennungsluftmenge und Luft zum Lüften des Raums
sicherzustellen, vor allem bei parallelem Betrieb mit einer anderen Wärmeeinrichtung) (ca. 8 bis 15 m
für
3
das Verbrennen von 1 kg Brennstoff)! Bei gut abgedichteten Fenstern und Türen muss es nicht der Fall
sein! Dieses Problem wird mittels der aus einem getrennten Raum angeschlossenen CPV geregelt.
Ebenfalls das Gitter der Verbrennungs-, Lüftungs- und Heizluft darf nicht verstopft werden. Öffnen Sie die
Tür beim Zulegen des Brennstoffs stets langsam. Sie verhindern somit den Austritt von Rauch und Asche
in den Raum. Der Kamineinsatz erfordert zeitweilige Bedienung und Beaufsichtigung.
Für das Einheizen und Heizen dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten benutzt werden! Es ist weiter
verboten, beliebige Kunststoffteile, Holzwerkstoffe mit chemischen Bindemitteln (Holzspanwerkstoffe,
usw.) und ebenfalls unsortierten Kommunalabfall mit Kunststoffresten u. ä. gemäß Gesetz 201/20212 zu
verbrennen.
Achten Sie beim Heizen darauf, dass mit dem Kamineinsatz keine Kinder manipulieren. Der
Kamineinsatz darf nur von Erwachsenen bedient werden!
Bedienen Sie beim Betrieb alle Handgriffe und Knöpfe mit Hilfe einer Zange, eines Hakens bzw. mit der
behandschuhten Hand - Verbrennungsgefahr! Es ist verboten, auf den Kamineinsatz während des Betriebs
und solange er warm ist, beliebige brennbare Gegenstände abzulegen, die einen Brand verursachen
könnten. Lassen Sie bei dem Umgang mit dem Aschekasten und bei der Beseitigung heißer Asche erhöhte
Vorsicht walten, es besteht Verbrennungsgefahr. Heiße Asche darf nicht in Kontakt mit brennbaren
Gegenständen kommen - z. B. bei Schütten der Asche in Gefäße für den Kommunalabfall.
Bei saisonbedingter Benutzung und bei schlechten Zug- bzw. Witterungsbedingungen ist erhöhte
Aufmerksamkeit der Inbetriebnahme des Kamineinsatzes zu widmen. Bei einer längeren
Betriebsunterbrechung vor erneutem Einheizen ist zu überprüfen, ob die Rauchwege nicht verstopft sind.
Beim Betrieb und Einbau des Kamineinsatzes sind Sicherheitsvorschriften lt. DIN 06 1008/1997
einzuhalten, vor allem:
3.1 Sicherheitsabstände:
3.1.1 Sicherheitsabstand eines Kamineinsatzes im Raum von brennbaren Werkstoffen
Beim Einbau des Kamineinsatzes im Raum mit brennbaren Gegenständen der Klasse B, C und D ist der