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Vor Jeder Fahrt; Wenn Sie Gestürzt Sind; Gesetzliche Bestimmungen - Fisher ioco1.0 Originalbetriebsanleitung

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Vor jeder Fahrt

Überprüfen Sie (siehe Seite 6 „Vor der ersten
Fahrt") die Grund-Funktionalität Ihres E-Scoo-
ters.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob sich
Ihr E-Scooter in einem guten techni-
schen Zustand befindet, fahren Sie
nicht damit, sondern bringen Sie ihn zwecks
Überprüfung zu einem Fachhändler.
Rahmen, Lenkersäule, Aufhängung,
Trittbrett und andere sicherheitsrele-
vante Teile wie Bremse, Räder und
der Klappmechanismus unterliegen Ver-
schleiß, der die Betriebssicherheit dieser
Teile beeinträchtigen kann. Entdecken Sie
verbogene oder angebrochene Bauteile,
tauschen Sie diese unverzüglich aus.
Überschreiten Sie die vorgesehene Nut-
zungs- oder Lebensdauer von Komponen-
ten, können diese plötzlich versagen. Das
kann zu Sturz und schweren Verletzungen
führen.
Auch nach einem Sturz, oder wenn
Ihr E-Scooter umgefallen ist, müs-
sen Sie diese Prüfungen durchfüh-
ren, bevor sie weiterfahren!
Wenn Sie gestürzt sind
Prüfen Sie nach einem Sturz den gesamten E-
Scooter auf Veränderungen. Das können Beulen
und Risse in Rahmen oder Gabel sein, aber auch
verbogene Bauteile.
Verbogene oder verformte Bauteile
aus Aluminium können nicht sicher
wieder gerichtet werden. Biegen
Sie diese nicht zurecht. Es kann zum Bruch
des Bauteiles führen. Stürze und schwerste
Verletzungen können die Folge sein.
Wenn Sie eine Veränderung an Ihrem E-Scooter
feststellen, fahren Sie NICHT weiter. Bringen Sie
den E-Scooter zum Fachhändler, schildern Sie
den Sturz und lassen Sie den E-Scooter prüfen!

Gesetzliche Bestimmungen

Das Mindestalter zum Betrieb des E-Scooters
beträgt 14 Jahre. Der Abschluss einer Kfz-Haft-
pflichtversicherung ist Pflicht. Als Nachweis dient
eine selbstklebende Versicherungsplakette, die
gut sichtbar an der Rückseite des E-Scooters
angebracht werden muss.
Bevor Sie am Straßenverkehr teil-
nehmen, informieren Sie sich bitte
über die jeweils geltenden nationa-
len Vorschriften. In Deutschland regeln dies
die Verordnung über die Teilnahme von
Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenver-
kehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung -
eKFV) und die StVO (Deutsche Straßenver-
kehrsordnung).
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