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Gewährleistung; Produktregistrierung / Rückruf - Fisher ioco1.0 Originalbetriebsanleitung

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Gewährleistung
In allen Staaten, die dem EU-Recht
unterliegen, gelten teilweise verein-
heitlichte Bedingungen zur Ge-
währleistung/Sachmängelhaftung. Informie-
ren Sie sich über die für Sie geltenden
nationalen Vorschriften.
Im Geltungsbereich des EU-Rechts wird vom
Verkäufer mindestens in den ersten zwei Jahren
nach Kaufdatum Sachmängelhaftung gewährt.
Diese erstreckt sich auf Mängel, die schon bei
Kauf / Übergabe vorhanden waren. In den ersten
sechs Monaten wird darüber hinaus vermutet,
dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden
war. § 477 BGB in Untertitel 3 Verbrauchsgüter-
kauf: Ein Mangel wird nur bei Verbraucherkunden
innerhalb der ersten 6 Monate nach Gefahrüber-
gang (vereinfacht gesagt nach Kauf) vermutet.
Roller/Scooter, gerade auch solche mit elektri-
schem Hilfsantrieb, sind komplexe Fahrzeuge.
Es ist daher erforderlich, alle Wartungsinterval-
le gewissenhaft wahrzunehmen. Das Auslassen
der Wartung gefährdet die Eintrittspflicht des
Verkäufers, wenn nämlich der Fehler durch eine
Wartung hätte vermieden werden können. Die
erforderlichen Wartungen finden Sie in den Ka-
piteln dieser Betriebsanleitung.
In Deutschland / Österreich können Sie in einem
ersten Schritt Nacherfüllung verlangen. Schlägt
diese endgültig fehl, was nach zweimaligem Ver-
such der Nacherfüllung vermutet wird, haben Sie
das Recht auf Minderung oder können vom Ver-
trag zurücktreten.
In der Schweiz ist die Gewährleistung auf zwei
Jahre nach Kaufdatum beschränkt. Bei Auftre-
ten eines Mangels haben Sie die Wahl zwischen
Wandelung, Minderung und Nachlieferung oder
allenfalls Nachbesserung. Die Haftung für Sach-
mängel erstreckt sich nicht auf normalen Ver-
schleiß im Rahmen des bestimmungsgemäßen
Gebrauchs. Bauteile des Antriebs und der Verzö-
gerungseinrichtungen sowie Bereifung, Leucht-
mittel und Kontaktstellen des Fahrers mit dem
Fahrzeug unterliegen funktionsbedingt einem
Verschleiß, bei Elektrofahrzeugen auch der Akku.
Bei Eintreten eines Defekts/Haf-
tungsfalles wenden Sie sich an un-
sere Service-Hotline. Heben Sie
zum Nachweis alle Kaufbelege und Inspek-
tionsnachweise auf.
Produktregistrierung / Rückruf
Wir unterziehen unsere Produkte einer ständi-
gen Qualitätskontrolle, mit der wir sicherstel-
len möchten, dass unsere Fahrzeuge stets
höchsten Ansprüchen an Zuverlässigkeit und
Sicherheit genügen.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Erkennt-
nisse aus dieser permanenten Qualitätssiche-
rung einen vorsorglichen Rückruf notwendig ma-
chen ist es notwendig, dass Sie sich als Kunde
eines FISCHER ioco1.0 mit dem beiliegenden
Registrierungsformular registrieren.
Füllen Sie es bitte aus und senden Sie es per
Post an die darauf angegebene Adresse.
Sollten Sie das Formular nicht vorfinden oder
verlieren, wenden Sie sich an unseren Kunden-
dienst.
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