0.4 Sorgfaltspflicht des Betreibers
Inhalt
Sicherheit
der Anlage
Schutz des
Personals
Unterweisung und
Schulung
An dieser Stelle lernen Sie die Aufgaben und Pflichten des Be-
treibers im Umgang mit der Maschine kennen.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass
die Maschine nur bestimmungsgemäß verwendet wird,
die Maschine nur in einem einwandfreien, funktionstüchti-
gen Zustand betrieben wird,
integrierte Sicherheitseinrichtungen regelmäßig gewartet
und auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden und
nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal die
Maschine bedient, wartet und repariert.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass die erfor-
derlichen persönlichen Schutzausrüstungen für
das Bedienpersonal,
das Wartungspersonal und
das Reparaturpersonal
zur Verfügung stehen und benutzt werden.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass
das Personal vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme und
auch danach mindestens 1 mal jährlich in allen zutreffenden
Fragen von Arbeitssicherheit und Umweltschutz unterwie-
sen wird,
die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und
vollständig am Einsatzort der Maschine zur Verfügung steht,
das Personal die Betriebsanleitung und insbesondere die
darin enthaltenen Sicherheitshinweise kennt und
die angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise nicht ent-
fernt werden und lesbar bleiben.
0 Allgemeine Informationen
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