Wartung - Bremsanlage
Pos : 33.42.1 /Ü berschriften/Ü berschriften 1/U-Z/Wartung-Bremsanlag e @ 0\mod_1200990675284_6.doc @ 49602
13 Wartung - Bremsanlage
Pos : 33.42.2 /BA/Sic herheit/Gefahrenhinweise/Br emse unreg elmäßige gewartet @ 0\mod_1200052526888_6.doc @ 39139
Pos : 33.42.3 /BA/Wartung/Br emsanlag e/Brems enei nstellung @ 0\mod_1200291130914_6.doc @ 39178
13.1.1 Bremseneinstellung
Funktionsbedingt ist der Verschleiss und die Funktion der Bremsen laufend zu prüfen und ggf.
eine Nachstellung vorzunehmen.
Eine Nachstellung ist bei einer Ausnutzung von ca. 2/3 des max. Zylinderhubes bei
Vollbremsung erforderlich.
Dazu die Achse aufbocken und gegen unbeabsichtigte Bewegung sichern.
Pos : 33.42.4 /BA/-----Seitenumbruc h------ @ 0\mod_1196175311226_0.doc @ 4158
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Gefahr!
Unregelmäßige Wartung der Bremse
Auswirkung: Lebensgefahr , Verletzungen von Personen oder Schäden an der
Maschine.
•
Einstell- und Reparaturarbeiten an der Bremsanlage dürfen nur von
autorisierten Fachwerkstätten oder anerkannten Bremsendiensten
durchgeführt werden.
•
Nur eine Maschine mit intakter Bremsanlage ist für die Arbeit auf dem
Feld oder für die Fahrt a uf der Stra ße zu nutzen.
•
Unregelmäßigkeiten oder Störung bei der Funktion der Bremsanlage
sind umgehend zu beseitigen.
•
Änderungen an der Bremsanlage dürfen ohne die Genehmigung der Fa.
KRONE nicht vorgenommen werden.
•
Die Bremsen regelmäßig von einer Fachwerkstatt überprüfen lassen.
•
Verschlissene oder beschädigte Bremsschläuche sofort austauschen.
•
Für natürlichen Verschleiß, Mängel durch Überbeanspruchung oder
Änderungen an der Bremsanlage übernimmt die Fa. KRONE keine
Gewährleistung.