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Funktionsprüfung Und Wartung; Allgemeines; Wartung; Funktionsprüfung - SGB DL Serie Dokumentation

Druck-leckanzeiger
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Funktionsprüfung und Wartung
7. Funktionsprüfung und Wartung
7.1

Allgemeines

7.2

Wartung

7.3
Funktionsprüfung
9
Für Deutschland: Sachkunde für Montage-Service-Leckanzeigegeräte bzw. unter Verantwortung eines
Sachkundigen gem. den geltenden Vorschriften.
10
Für Deutschland: landesrechtliche Vorschriften beachten (z.B. AwSV).
- 30 -
(1) Bei dichter und ordnungsgemäßer Montage des Leckanzeige-
systems kann von einem störungsfreien Betrieb ausgegangen
werden.
(2) Ein häufiges Einschalten oder auch ein Dauerlauf der Pumpe las-
sen auf Undichtheiten schließen, die in angemessener Frist zu
beheben sind.
(3) Im Alarmfall Ursache kurzfristig feststellen und beheben.
(4) Für evtl. Instandsetzungsarbeiten am Leckanzeiger ist dieser
spannungsfrei zu schalten.
(5) Stromunterbrechungen werden durch Erlöschen des Leuchtmel-
ders „Betrieb" angezeigt. Über die potentialfreien Relaiskontakte
(falls zur Alarmweiterleitung genutzt) wird die Alarmgabe ausge-
löst, falls die Kontakte 11 und 12 genutzt wurden.
Nach der Stromunterbrechung leuchtet der grüne Leuchtmelder
wieder auf, die Alarmgabe über die potentialfreien Kontakte wird
gelöscht (es sein denn, dass der Druck während des Stromaus-
falls unter den Alarmdruck gesunken ist).
(6) Der Betreiber hat in regelmäßigen Abständen
a) den Leuchtmelder „Betrieb" auf Funktion zu prüfen
b) den Trockenfilter auf Verbrauch zu prüfen. Verbrauchtes Ma-
terial (Farbumschlag von orange nach farblos/grün bzw. von
dunkelblau nach rosa) ist zu tauschen bzw. zu regenerieren.
Wartungsarbeiten und Funktionsprüfungen nur durch qualifizierte
o
Personen
9
Einmal jährlich zur Sicherstellung der Funktions- und Betriebssi-
o
cherheit
Prüfumfang gem. Kap. 7.3 „Funktionsprüfung"
o
Es ist auch zu prüfen, ob die Bedingungen aus Kap. 5 und 6 ein-
o
gehalten sind.
Ex-Vorschriften einhalten, wenn erforderlich, z.B. BetrSichV
o
(bzw. RL 1999/92/EG und die sich daraus ergebenden Gesetze
der jeweiligen Mitgliedstaaten) und/oder andere.
Prüfung der Funktions- und Betriebssicherheit ist durchzuführen
nach:
jeder Inbetriebnahme,
Maßgabe des Kap. 7.2 in den dort angegebenen Zeitabstän-
den
10
,
jeder Störungsbehebung.
DRUCK-LECKANZEIGER DL ..
28/01/2020

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