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Lagerung; Batterieentsorgung - CHRISSON 27,5 ZOLL E-WEGER Benutzerhandbuch

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werden muss. Nach ADR . . . gelten die Vorschriften nämlich nicht für „Beförderungen gefährlicher Güter, die von
Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persön-
lichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen
getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern". Im Klartext: Dem
Transport von Akkus von Elektrofahrrädern von Privatpersonen im Auto steht prinzipiell nichts im Wege. Achten Sie
bei der Mitnahme von Fahrrädern und Pedelecs auf die maximalen Gewichts-Belastbarkeiten des entsprechenden
Trägersystems, dass Sie nutzen möchten.
6.

Lagerung

Zur Lagerung Ihres Fahrrades/Pedelecs bringen Sie bitte vor Einlagerung eine Konservierung in Form eines geeig-
neten P egemittels auf, so dass Korrosionen nach Möglichkeit vermieden werden, bevor sie entstehen. Achten Sie
bitte darauf, Bremsgummis und Reifen nicht mit Öl zu kontaktieren. Entnehmen Sie beim Pedelec bitte unbedingt
die Batterie, und sorgen Sie dafür, dass diese bei Zimmertemperatur gelagert wird. Weiterhin laden Sie die Batterie
alle Monate einmal komplett nach, um einen größtmöglichen Werterhalt zu betreiben.
6.

Batterieentsorgung

Lithiumbatterien und Akkupacks sollen nur im entladenen Zustand bei den Rücknahmestellen abgegeben werden.
Es muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden (z. B. durch das Isolieren der Pole mit Klebestreifen).
6

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