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Akkup Ege; Langfristiges Aufbewahren Des Akkus; Transport - CHRISSON 27,5 ZOLL E-WEGER Benutzerhandbuch

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6.

Akkup ege

Es wird dringend empfohlen, Ihren Akku stets nach dem Fahren zu laden (wenn der Ladestand weniger als die
Hälfte beträgt). Achten Sie beim Entfernen und Anbringen des Akkubehälters stets darauf, dass alle Verbindungsteile
sauber und frei von Wasser, Staub oder Rost sind. Falls Sie Anzeichen von Rost erkennen, bürsten Sie diese sofort
ab.
WARNUNG: Bei einer langfristigen Aufbewahrung muss der Akku voll aufgeladen sein und alle zwei
Monate aufgeladen werden.
6.

Langfristiges Aufbewahren des Akkus

• Es wird empfohlen, dass Li-Ionen-Akkus vor einem langfristigen Aufbewahren vollständig aufgeladen wer-
den.
• An einem trockenen Ort mit geringer Luftfeuchtigkeit aufbewahren.
• An einem Ort mit einer Temperatur von bis
• Akku vor extremen Temperaturschwankungen schützen.
• Nicht dem direkten Sonnenlicht oder Wärme aussetzen, wenn der Akku in einer Lagerhalle aufbewahrt wird.
• Akku vor Tau schützen (um Rost vorzubeugen).
• Akkus niemals über lange Zeiträume ( Monate oder länger) nicht au aden. Ein Versäumen kann zu dauer-
haften Schäden führen und wird nicht von der Garantie abgedeckt.
• Wenn der Akku ersetzt werden muss, geben Sie den gebrauchten Akku bei Ihrem OHM-Händler oder bei
Ihrem örtlichen Wertstoffhof ab.
HINWEIS: Lithium-Ionen-Akkus gelten wie die meisten großen Akkus laut Versandvorschriften als gefährlicher
Stoff. Wenn der Akkubehälter am Fahrrad angebracht ist, ist ein Transport zu Wasser und zu Land erlaubt. Bei einem
Lufttransport gelten die Vorschriften für gefährliche Stoffe. (Prüfen Sie bitte die örtlichen Versandvorschriften.)
6.

Transport

Bitte achten Sie darauf, vor dem Transport des Fahrrades/Pedelecs mit dem Auto sämtliche Teile, die sich während
der Fahrt lösen könnten, wie z. B. Gepäcktaschen, Sitzbezüge, Körbe, Pumpen, Kindersitze, zu demontieren und se-
parat im Fahrzeug mitzunehmen. Entnehmen Sie auch unbedingt die Batterie des Pedelecs und nehmen Sie diese
transportgesichert im Fahrzeug mit, um sie nicht den Witterungsein üssen bei hohen Geschwindigkeiten außerhalb
des Fahrzeugs auszusetzen.
Auszug aktueller Vorschriften zum Thema von Pedelecs:
Lithium-Ionen-Batterien gelten als Gefahrgüter und unterliegen beim gewerblichen Transport bzw. Versand beson-
deren Richtlinien. Doch wie sieht es aus, wenn Privatpersonen E-Bikes und Pedelecs auf dem Autodach oder Ersatz
Akku im Kofferraum transportieren wollen? Antwort auf diese Fragen gibt soeben der deutsche Akku-Hersteller BMZ
(Batterie Montage Zentrum), der beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nachgefragt hat.
Demnach fallen Elektrofahrräder unter die UN-Nummer
Gerät", die nicht den Vorschriften des ADR (Verkehrsträger Straße) unterliegen. Infolge dessen sei es ohne weiteres
möglich, Pedelecs und Elektrofahrräder auf dem Dachgepäckträger eines Autos zu transportieren. Was den Trans-
port von Lithium-Ionen-Ersatz Akkus im Auto anbelangt, heißt es von BMZ, dass dieser nicht gesondert verpackt
C (idealerweise
C) aufbewahren.
„Batteriebetriebenes Fahrzeug oder batteriebetriebenes
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