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Transport; Lagerung - CHRISSON e-Folder 20 Benutzerhandbuch

Elektrofahrrad
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• An einem trockenen Ort mit geringer Luftfeuchtigkeit aufbewahren
• An einem Ort mit einer Temperatur von bis
• Akku vor extremen Temperaturschwankungen schützen
• Nicht dem direkten Sonnenlicht oder Wärme aussetzen
• Akku vor Feuchtigkeit schützen (um Rost vorzubeugen)
• Akkus niemals über lange Zeiträume ( Monate oder länger) nicht au aden. Ein Versäumen kann zu dauer-
haften Schäden führen und wird nicht von der Garantie abgedeckt
• Wenn der Akku ersetzt werden muss, geben Sie den gebrauchten Akku bei Ihrem Fach-Händler oder bei
Ihrem örtlichen Wertstoffhof ab
HINWEIS: Lithium-Ionen-Akkus gelten, wie die meisten großen Akkus, laut Versandvorschriften als gefährlicher
Stoff. Wenn der Akkubehälter am Fahrrad angebracht ist, ist ein Transport zu Wasser und zu Land erlaubt. Bei einem
Lufttransport gelten die Vorschriften für gefährliche Stoffe. (Prüfen Sie bitte die örtlichen Versandvorschriften.)
.

Transport

Bitte achten Sie darauf, vor dem Transport des Fahrrades/Pedelecs mit dem Auto sämtliche Teile, die sich während
der Fahrt lösen könnten, wie z. B. Gepäcktaschen, Sitzbezüge, Körbe, Pumpen, Kindersitze, zu demontieren und se-
parat im Fahrzeug mitzunehmen. Entnehmen Sie auch unbedingt die Batterie des Pedelecs und nehmen Sie diese
transportgesichert im Fahrzeug mit, um sie nicht den Witterungsein üssen bei hohen Geschwindigkeiten außerhalb
des Fahrzeugs auszusetzen.
Auszug aktueller Vorschriften zum Thema Pedelecs:
Lithium-Ionen-Batterien gelten als Gefahrgüter und unterliegen beim gewerblichen Transport bzw. Versand beson-
deren Richtlinien. Doch wie sieht es aus, wenn Privatpersonen E-Bikes und Pedelecs auf dem Autodach oder Ersatz-
Akkus im Kofferraum transportieren wollen? Antwort auf diese Fragen gibt der deutsche Akku-Hersteller BMZ (Bat-
terie Montage Zentrum), der beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nachgefragt hat. Dem-
nach fallen Elektrofahrräder unter die UN-Nummer
rät", die nicht den Vorschriften des ADR (Verkehrsträger Straße) unterliegen. Infolge dessen sei es ohne weiteres
möglich, Pedelecs und Elektrofahrräder auf dem Dachgepäckträger eines Autos zu transportieren. Was den Trans-
port von Lithium-Ionen-Akkus im Auto anbelangt, heißt es von BMZ, dass dieser nicht gesondert verpackt werden
muss. Nach ADR . . . gelten die Vorschriften nämlich nicht für „Beförderungen gefährlicher Güter, die von Pri-
vatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönli-
chen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen
getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern". Im Klartext: Dem
Transport von Akkus von Elektrofahrrädern von Privatpersonen im Auto steht prinzipiell nichts im Wege. Achten Sie
bei der Mitnahme von Fahrrädern und Pedelecs auf die maximalen Gewichts-Belastbarkeiten des entsprechenden
Trägersystems, dass Sie nutzen möchten.
.

Lagerung

Zur Lagerung Ihres Fahrrades/Pedelecs bringen Sie bitte vor Einlagerung eine Konservierung in Form eines geeig-
neten P egemittels auf, so dass Korrosionen nach Möglichkeit vermieden werden, bevor sie entstehen. Achten Sie
bitte darauf, Bremsen und Reifen nicht mit Öl zu kontaktieren. Entnehmen Sie beim Pedelec bitte unbedingt die Bat-
terie, und sorgen Sie dafür, dass diese bei Zimmertemperatur gelagert wird. Weiterhin laden Sie die Batterie alle
Monate einmal komplett nach, um einen größtmöglichen Werterhalt zu gewährleisten.
C (idealerweise
C) aufbewahren
„Batteriebetriebenes Fahrzeug oder batteriebetriebenes Ge-
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