1.
PRODUKTBESCHREIBUNG
1.1
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Das Bohrerschleifgerät BSG 20/2 ist ausschließlich für das gelegentliche Schärfen von
Spiralbohrern, Stufenbohrern, Holzbohrern, Forstnerbohrern, Blechbohrern oder
Steinbohrern (Hartmetall) bestimmt.
Andere als die hier aufgeführten Verwendungsarten entsprechen nicht der Bestimmung
des BSG 20/2 und gelten somit als sachwidrige Verwendung!
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Lesen dieser Betriebsanleitung
sowie das Einhalten aller darin enthaltenen Hinweise - insbesondere der
Sicherheitshinweise.
Wird das Bohrerschleifgerät BSG 20/2 nicht der Bestimmung gemäß verwendet, so ist
kein sicherer Betrieb gewährleistet.
Für alle Personen- und Sachschäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
entstehen, ist nicht der Herstellern, sondern der Betreiber der BSG 20/2 verantwortlich!
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