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Garantie - Handicare handilift Einbauanleitungen

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1 - Vorwort
1.4

Garantie

Handicare gewährt für den Hydrauliklift 24 Monate Garantie ab dem Lieferdatum: die Garantie deckt
alle Material- und Herstellungsfehler ab.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile und auf Defekte oder Mängel aufgrund von:
Unsachgemäß oder nicht in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Vorgaben
ausgeführter Liftinstallation (im Fahrzeug);
Nichteinhaltung der Nutzungs- und Wartungsrichtlinien.
Garantieverfall:
Die Garantie erlischt im Fall von Defekten, die durch Unfälle und/oder Manipulation durch Personen,
die nicht Mitarbeiter einer Handicare Vertragswerkstatt sind. Sie erlischt außerdem, falls die im
Betriebs- und Wartungshandbuch angegeben regulären Instandhaltungs- und Wartungsanweisungen
nicht eingehalten werden.
Handicare lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, verursacht durch:
eine unsachgemäße Benutzung des Lifts;
die Nichteinhaltung der in der Tabelle angegebenen höchstzulässigen Traglast der Plattform
(Angaben auf dem Typenschild aus Metall);
versäumte reguläre Wartung des Lifts;
am Lift ausgeführte Maßnahmen oder Änderungen, die ohne die Zustimmung des technischen
Büros von Handicare erfolgen;
fehlende Unterbrechung des Stromkreises durch ein Fahrzeugbatterie-Trennsystem;
Entfernen von Teilen oder Manipulationen an den Sicherheitssystemen des Hydrauliklifts (Si-
cherungen, Sicherheitsventile etc.);
Fehlmanipulation beim Handling des Hydrauliklifts;
Fehlmanipulation beim Bewegen der Plattform;
Gegenstände oder Personen innerhalb des Bewegungsradius des Lifts.
Warnung: Werden die vom Hersteller vorgegebenen regelmäßigen Inspektionstermine
versäumt, erlischt automatisch jeder Garantieanspruch.
handilift
ROLLSTUHLLIFT
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