3 - Garantie
Garantieumfang:
Handicare gewährt für den Hydrauliklift 24 Monate Garantie ab dem Lieferdatum: die Garantie deckt
alle Material- und Herstellungsfehler ab.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile und auf Defekte oder Mängel aufgrund von:
• unsachgemäß oder nicht in Übereinstimmung mit den vom Hersteller angegebenen Vor
gaben ausgeführten Liftinstallationsarbeiten (im Fahrzeug);
• Nichteinhaltung der Nutzungs- und Wartungsrichtlinien.
Garantieverfall:
Die Garantie erlischt im Fall von Defekten, die durch Unfälle und/oder Manipulation durch Personen
verursacht werden, die nicht Mitarbeiter einer Handi Mobil Vertragswerkstatt sind. Sie erlischt außer-
dem, falls die im Betriebs- und Wartungshandbuch angegeben regulären Instandhaltungs- und War-
tungsanweisungen nicht eingehalten werden.
Handicare lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, verursacht durch:
•
eine unsachgemäße Benutzung des Lifts;
•
die Nichteinhaltung der in der Tabelle angegebenen höchstzulässigen Traglast der Plattform
(Angaben auf dem Typenschild aus Metall);
•
versäumte reguläre Liftwartung;
•
am Lift ausgeführte Maßnahmen oder Änderungen, die ohne die Zustimmung des
technischen Büros von Handicare erfolgen;
•
fehlende Unterbrechung des Stromkreises durch ein Fahrzeugbatterie-Trennsystem;
•
Entfernen von Teilen oder Manipulationen an den Sicherheitssystemen des Hydrauliklifts
(Sicherungen, Sicherheitsventile etc.);
•
Fehlmanipulation beim Bewegen des Hydrauliklifts;
•
Fehlmanipulation beim Bewegen der Plattform;
•
Gegenstände oder Personen innerhalb des Bewegungsradius des Lifts.Handicare lehnt jede
Verantwortung für Schäden ab, verursacht durch
handilift
ROLLSTUHLLIFT
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