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Zusätzliche Inspektionen - Handicare handilift Einbauanleitungen

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12 - Zusätzliche Inspektionen
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Zusätzliche Inspektionen
Die zugelassene Handicare Fachwerkstatt, die von einem Kunden aufgrund von Anomalien oder
Fehlfunktionen des Rollstuhllifts kontaktiert wurde, muss die erforderlichen Kontrollen durchführen
und gegebenenfalls entsprechend Handeln, um die damit verbundenen Probleme zu lösen.
Abschließend muss die Fachwerkstatt, die solche zusätzlichen Inspektionen durchgeführt hat, das
entsprechende Formular im „Bedienungs- und Wartungshandbuch" des Lifts ausfüllen, stempeln und
unterzeichnen.
WARNUNG: Während der Zusatzinspektion hat der Servicetechniker sämtliche
Wartungsmaßnahmen durchzuführen, auch wenn für diese der Liftbenutzer zuständig ist,
wie in Kapitel 7 beschrieben.
WARNUNG: Für die Zusatzinspektionen im Auftrag des Nutzers des „Handi Lift"
Rollstuhllifts sind die in diesem Handbuch enthaltenen Anweisungen sorgfältig zu befolgen.
Falls Sie die in diesem Handbuch enthaltenen Anweisungen nicht ganz verstanden haben
sollten oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie bitte umgehend Handicare.
Die Nichteinhaltung dieser Anweisungen kann zu schweren Fahrzeug- und
Personenschäden führen.
Handicare übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch fehlerhafte oder
mangelnde Wartung des Lifts verursacht werden; in einem solchen Fall erlischt
automatisch jeglicher Garantieanspruch.
handilift
ROLLSTUHLLIFT
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