Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Kältetechnische Daten; Kältekreislaufdiagramm; Kältemittelfüllung; Verordnung Über Fluorkohlenwasserstoff-Gase - SystemAir SysAqua 20 Installations- Und Wartungshandbuch

Luftgekühlte flüssigkeitskühler und wärmpumpen
Inhaltsverzeichnis

Werbung

8.2. KÄLTETECHNISCHE DATEN
8.2.1. KÄLTEKREISLAUFDIAGRAMM
8.2.2. KÄLTEMITTELFÜLLUNG
Achtung
Diese Ausrüstung enthält fluorierte Treibhausgase, die dem Kyoto-Protokoll unterliegen.
Der Typ und die Menge des Kältemittels pro Kreislauf steht auf dem Typenschild des Produkts.
Der Installateur und der Endbenutzer müssen sich über die lokalen Umweltvorschriften für die Installation,
den Betrieb und die Entsorgung des Geräts informieren. Dies betrifft insbesondere die Wiederverwertung
der umweltgefährdenden Stoffe (Kältemittel, Öl, Frostschutzmittel usw.). Ein Kältemittel egal welcher Art
darf nicht an die freie Luft abgelassen werden. Die Handhabung von Kältemitteln muss qualifiziertem
Personal anvertraut werden.
Achtung
Die SysAqua Geräte benutzen das fluorkohlenwasserstoffhaltige Mittel R410A, das gemäß Richtlinie
2014/68/UE zur Gruppe 2 gehört. Angesichts des maximalen Betriebsdrucks dieser Geräte (42 bar g),
haben sie Bauteile der Kategorie 2 (oder niedriger) gemäß Definition in der Richtlinie 2014/68/UE.
8.2.3. VERORDNUNG ÜBER FLUORKOHLENWASSERSTOFF-GASE
Die Verordnung EG Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase verpflichtet die Betreiber von Kühleinrichtungen
die folgenden 5 Verpflichtungen einzuhalten:
1.
Die Installation, Wartung und Instandhaltung sowie die Überprüfung der Dichtigkeit sind von
qualifiziertem Personal durchzuführen.
2.
Fluorkohlenwasserstoff-Gase müssen während der Wartung und Instandhaltung, sowie vor dem
Stilllegen der Anlage zurückgewonnen werden.
3.
Alle erforderlichen Maßnahmen müssen eingeleitet werden, um Fluorkohlenwasserstoff-Gaslecks
vorzubeugen und eventuelle Lecks so schnell wie möglich zu reparieren.
4.
Die regelmäßige Überprüfung nach eventuellen Lecks muss gemäß den folgenden Bedingungen
durchgeführt werden:
Bei Kühleinrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen in einer Menge von mehr oder gleich

5 Tonnen CO
2
überschreiten:
mindestens alle 12 Monate oder mindestens alle 24 Monate, falls ein Leckage-
Erkennungssystem eingebaut wurde.
Bei Kühleinrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen in einer Menge von mehr oder gleich

50 Tonnen CO
überschreiten:
mindestens alle 6 Monate oder mindestens alle 12 Monate, falls ein Leckage-
Erkennungssystem eingebaut wurde.
Bei Kühleinrichtungen mit fluorierten Treibhausgasen in einer Menge von mehr oder gleich

500 Tonnen CO
mindestens alle 3 Monate oder mindestens alle 6 Monate, falls ein Leckage-
Erkennungssystem eingebaut wurde.
5.
Ein Dokument, das eine Beschreibung aller ausgeführten Eingriffe am Kühlkreislauf enthält, muss
verfasst und aufbewahrt werden
Achtung
Der Verstoß gegen diese Verpflichtungen ist eine Straftat, die zu finanziellen Sanktionen führen kann.
Bei Problemfällen, muss die Konformität der Anlage, gemäß der Verordnung über Fluorkohlenwasserstoff-
Gase, der Versicherungsgesellschaft gegenüber obligatorisch bewiesen werden.

8.2.3.1. BERECHNUNG DER TREIBHAUSGASMENGE

Treibhausgasmenge (in kg CO
Treibhausgasmenge als Gewicht (in kg) ausgedrückt
sowie als CO
-Äquivalent
2
Gasmenge: Im System enthaltene Gasmenge in kg
(siehe Typenschild)
SIEHE ANLAGE
-Äquivalent, die jedoch nicht die Grenze des 100 Tonnen CO
-Äquivalent, die jedoch nicht die Grenze des 500 Tonnen CO
2
-Äquivalent:
2
) = Gasmenge (kg) x GWP-Wert des Gases
2
GWP-Wert (Global Warming Potential) des im System
enthaltenen Gases (siehe Typenschild)
GWP-Wert für R410A = 2088
²
GWP-Wert für R407C = 1774
²
SysAqua
9
-Äquivalents
2
-Äquivalents
2

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Sysaqua 25Sysaqua 30Sysaqua 35Sysaqua 40

Inhaltsverzeichnis