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Informationen Zur Garantie; Garantiebedingungen - Roland PD-85 V-Pad Bedienungsanleitung

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Informationen zur Garantie

GARANTIEERKLÄRUNG UND –BEDINGUNGEN
FÜR DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH
Sehr geehrter Kunde,
Herzlichen Glückwunsch zum Erwerb Ihres ROLAND/BOSS–Instruments/Geräts. Sie haben ein Produkt eines Her-
stellers erworben, der zu den führenden Anbietern für elektronische Musikinstrumente auf dem Weltmarkt zählt.
ROLAND garantiert Ihnen, über Ihre gesetzlichen Gewährleistungs-ansprüche hinaus, hiermit 24 Monate Mangel-
freiheit ab Kaufdatum nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie das Instru-
ment/Gerät bei einem autorisierten
ROLAND–Fachhändler erworben haben und dies durch die Kaufrechnung belegen können. Wenn Sie Grund zu ein-
er Reklamation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren/einen autorisierten ROLAND-Fachhändler. Zur Sicherung et-
waiger Garantieansprüche empfehlen wir die Registrierung unter www.rolandmusik.de - Bereich SERVICE - für
Deutschland und www.roland.co.at für Österreich.
In der Schweiz gelten die Garantiebestimmungen nach Schweizer Recht (inkl. Fürstentum Liechtenstein). Bei
Gewährleistungs-/Garantiefragen wenden Sie sich bitte an einen autorisierten Schweizer
ROLAND-Fachhändler oder die ROLAND (Switzerland) AG in CH-4452 Itingen.

GARANTIEBEDINGUNGEN

1. Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht eingeschränkt.
2. Die Garantieleistung erstreckt sich auf die Beseitigung festgestellter Fertigungs- und Materialfehler. Die Beseiti-
gung erfolgt durch Reparatur, Ersatz defekter Bauteile oder Ersatzlieferung. Unsere Garantieleistung umfasst alle
zur Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Arbeits- und Materialkosten. Unsere Garantie
bezieht sich nicht auf nach Vertragsabschluss entstandene Transportschäden, auch nicht auf Schäden durch Nich-
tbeachtung der Bedienungsanleitung und fehlerhafte oder nachlässige Behandlung des Instruments/Geräts. Außer-
dem fallen Schäden oder Funktionsstörungen in Folge höherer Gewalt ( Blitzschlag, Hochwasser etc. ) oder sonstiger
äußerer Einflüsse nicht unter unsere Garantie.
3. Die Garantie erlischt, wenn der Defekt auf Änderungen des Originalzustandes des Instruments / Geräts oder auf
Fremdeingriffe oder Reparaturen durch einen von uns nicht autorisierten Kundendienst zurückzuführen ist. Man-
gelhafte und/oder unrichtige Angaben auf der Kaufrechnung bezüglich des Kaufgegenstandes, des Käufers und des
Kaufdatums entbinden uns von jeglicher Garantieverpflichtung.
4. Ein Garantieanspruch wird nur gegen Vorlage der Kaufrechnung eines autorisierten ROLAND-Fachhändlers
anerkannt. Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist ferner, dass das Instrument / Gerät noch mit dem Origi-
nal-Typenschild mit ROLAND/BOSS-Seriennummer versehen ist.
5. Diese Garantie berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einschließlich solcher aus
entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden.
6. Bestehende Garantieansprüche, müssen diese gemäß den vorstehenden Bestimmungen innerhalb der Garantiefrist
bei Ihrem/einem autorisierten ROLAND–Fachhändler geltend gemacht werden.
ROLAND Elektronische Musikinstrumente Handelsges.mbH
Postfach 1905, D-22809 Norderstedt
ROLAND Austria Ges.mbH, Postfach 83, A-6063 Innsbruck
ROLAND (Switzerland) AG, Postfach, CH-4452 Itingen
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