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Eignung Des Traktors Überprüfen; Berechnen Der Tatsächlichen Werte Für Traktor-Gesamtgewicht, Traktor-Achslasten Und Reifentragfähigkeiten, Sowie Der Erforderlichen Mindest-Ballastierung - Amazone 6001-2 Super Betriebsanleitung

Mulchgrubber centaur
Inhaltsverzeichnis

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6.1
Eignung des Traktors überprüfen
6.1.1
Berechnen der tatsächlichen Werte für Traktor-Gesamtgewicht, Traktor-
Achslasten und Reifentragfähigkeiten, sowie der erforderlichen Mindest-
Ballastierung
Centaur BAG 0071.1 06.09
WARNUNG
Gefahren durch Bruch beim Betrieb, unzureichende
Standfestigkeit und unzureichende Lenk- und Bremsfähigkeit
des Traktors bei nicht bestimmungsgemäßem Einsatz des
Traktors!
Überprüfen Sie die Eignung ihres Traktors, bevor die Maschine
an den Traktor anbauen oder anhängen.
Sie dürfen die Maschine nur an solche Traktoren anbauen oder
anhängen, die hierfür geeignet sind.
Führen Sie eine Bremsprobe durch, um zu kontrollieren, ob der
Traktor die erforderliche Bremsverzögerung auch mit
angebauter / angehängter Maschine erreicht.
Voraussetzungen für die Eignung des Traktors sind insbesondere:
das zulässige Gesamtgewicht
die zulässigen Achslasten
die zulässige Stützlast am Kupplungspunkt des Traktors
die Reifentragfähigkeiten der montierten Reifen
die zulässige Anhängelast muss ausreichend sein
Diese Angaben finden Sie auf den Typenschild oder im
Fahrzeugschein und in der Betriebsanleitung des Traktors.
Die Vorderachse des Traktors muss immer mit mindestens 20% des
Leergewichtes des Traktors belastet sein.
Der Traktor muss die vom Traktor-Hersteller vorgeschriebene
Bremsverzögerung auch mit angebauter oder angehängter Maschine
erreichen.
Das zulässige Gesamtgewicht des Traktors, das im Fahrzeugschein
angegeben ist, muss größer sein als die Summe aus
Traktor-Leergewicht,
Ballastierungsmasse und
Gesamtgewicht der angebauten Maschine oder Stützlast der
angehängten Maschine
Dieser Hinweis gilt nur für Deutschland:
Ist das Einhalten der Achslasten und / oder des zulässigen
Gesamtgewichtes unter Ausschöpfung aller zumutbaren
Möglichkeiten nicht gegeben, kann auf Grundlage eines Gutachtens
eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den
Kraftfahrzeugverkehr mit Zustimmung des Traktor-Herstellers die
nach Landesrecht zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung
gemäß § 70 StVZO sowie die erforderliche Erlaubnis nach § 29
Absatz 3 StVO erteilen.
Inbetriebnahme
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