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Farho NOVA LITTLE Gebrauchsanweisung Seite 39

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Handtuchtrockners sowie das Kaufdatum enthalten. FARHO behält sich das Recht vor, die Gewährleistung
abzulehnen, sofern diese Daten nach dem Kauf des Gerätes entfernt oder berichtigt wurden.
- Die Originalquittung oder -rechnung wird als Kaufbeleg nur dann anerkannt, wenn diese dem Händler
oder Installateur vorgelegt wird, bei dem das Gerät erworben wurde.
Die Gewährleistung deckt nur Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehler und gilt in keinem
Fall für Schäden des Handtuchtrockners aufgrund nachstehender Umstände:
- Unsachgemäße zweckentfremdete Verwendung des Gerätes oder Missachtung der Hinweise von FARHO
bezüglich der Benutzung und Pflege des Gerätes sowie bei unsachgemäßer Installation bzw. Verwendung
des Gerätes, die die Nichteinhaltung von geltenden technischen Sicherheitsnormen zur Folge haben.
- Reparaturen durch nicht autorisierte Werkstätten oder die Öffnung des Gerätes durch Unbefugte.
- Unvorhersehbare Ereignisse, die sich der Kontrolle von FARHO entziehen, wie Blitzschlag, Brand,
Hochwasser, Störung der öffentlichen Ordnung, etc.
- Eine Reparatur oder der Ersatz des Gerätes im Rahmen dieser Gewährleistung führen nicht zu einer
Verlängerung oder dem Neubeginn der Gewährleistungsfrist.
- Eine Reparatur oder der Ersatz des Gerätes im Rahmen dieser Gewährleistung erfolgt mittels überholter
funktionsgleicher Geräte. Ausgebaute fehlerhafte Teile oder Bauteile gehen in das Eigentum von FARHO
über.
- Diese Gewährleistung berührt keine Rechtsansprüche des Käufers nach Maßgabe der geltenden
nationalen Rechtsvorschriften oder die Geltendmachung von Ansprüchen des Käufers gegenüber dem
Händler oder Installateur, die nach dem Kauf des Gerätes eintreten.
- Sofern die geltenden nationalen Rechtsvorschriften keine einschlägige Regelung vorsieht, gilt diese
Gewährleistung als ausschließlicher Verbraucherschutz. FARHO, seine Filialen, Händler und Installateure
übernehmen keine Haftung für Schäden, ungeachtet dessen, ob diese unabwendbar oder zufällig auftreten,
aufgrund der Nichteinhaltung jeglicher Normen im Zusammenhang mit diesem Produkt.
Europäische Richtlinie 2012/19/EU
Nach Maßgabe der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) dürfen solche
Geräte nicht in den kommunalen Abfalltonnen entsorgt werden, sondern sind zur Optimierung der
Wiederverwertung und des Recyclings ihrer Bauteile sowie zur Reduzierung des
Gesundheitsrisikos und der Umweltbelastung getrennt zu sammeln.
Das durchgestrichene Mülltonnen-Symbol auf allen FARHO-Geräten dient zur Erinnerung der
Verbraucher an die Pflicht der getrennten Abfallentsorgung.
Wenden Sie sich zur Information über die sachgemäße Entsorgung Ihres Gerätes an Ihre
zuständige Gemeindestelle oder den Verkäufer.
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