Voice over IP (VoIP)
Die folgenden Ausführungen vermitteln Regeln zur Sprachqualität mit
folgenden Qualitätsstufen:
Qualitätsstufen für Sprachübertragung mit VoIP
Stufe Sprachverständlichkeit
1
Sehr gut
2
Gut
3
Befriedigend
4
Eingeschränkt
> 4
Inakzeptabel
Während des Gesprächaufbaus verhandeln die beteiligten Endgeräte,
welche Sprachdaten-Kompression eingesetzt wird („Codec"). Dies bestimmt
zunächst die zu erreichende Qualitätsstufe:
■
G.711 A-Law oder µ-Law (Stufe 1, unkomprimiert): Die Audiodaten eines
PCM-Kanals (64 kbit/s) werden 1 zu 1 übernommen. Jedes VoIP-
Endgerät muss diesen Codec unterstützen. Dieser Codec kann nicht bei
ISDN-Datenverbindungen eingesetzt werden.
■
G.729A (Stufe 2): Reduktion auf ca. 8 kbit/s.
■
G.723.1 6.3 (Stufe 3): Reduktion auf 6,3 kbit/s.
■
G.723.1 5.3 (Stufe 3): Reduktion auf 5,3 kbit/s.
Durch ungünstige Wahl der Paketlänge ist die Sprachqualität möglicherweise
geringer. Für die Einstufung ist die Dauer der Aufzeichnung, nicht aber die
Byte-Anzahl des Datenpaketes relevant:
■
Dauer <= 30 ms: optimale Übertragung
■
Dauer 40 - 60 ms: eine Qualitätsstufe abwerten
■
Dauer > 60 ms: zwei Qualitätsstufen abwerten
– Draft – Stand: 11.08.2011
10
Vergleichbar mit
ISDN
DECT
GSM
gestörtes GSM
Keine Verbindung
Grundlagen