Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Eg-Konformitätserklärung Für Maschinen; Hinweise Für Die Installation - FAAC DOMOGLIDE-B Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR MASCHINEN
Der Hersteller:
FAAC S.p.A.
Anschrift:
Via Benini, 1 - 40069 Zola Predosa BOLOGNA - ITALIEN
erklärt, daß:
der Antrieb Modell DOMOGLIDE-B,
• hergestellt wurde, um in eine Maschine eingebaut oder mit anderen Maschinen zu einer Maschine
zusammengebaut zu werden, gemäß der Richtlinien 89/392/EWG und deren nachfolgenden Änderungen 98/
37/EG;
• den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der folgenden weiteren Richtlinien EWG entspricht:
73/23/EWG und nachfolgende Änderung 93/68/EWG.
89/336/EWG und nachfolgende Änderung 92/31/EWG und 93/68/EWG
und erklärt darüber hinaus, daß die Inbetriebnahme der Maschine bis zu dem Zeitpunkt nicht gestattet ist, bis die
Maschine, in die sie eingebaut wird, oder als deren Bestandteil sie bestimmt ist, identifiziert wurde und deren
Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie 98/37/EG.
Bologna, den 01. Januar 2004
1) ACHTUNG! Um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, sollte die Anleitung
aufmerksam befolgt werden. Eine falsche Installation oder ein fehlerhafter
Betrieb des Produktes können zu schwerwiegenden Personenschäden führen.
2) Bevor mit der Installation des Produktes begonnen wird, sollten die Anleitungen
aufmerksam gelesen werden.
3) Das Verpackungsmaterial (Kunststoff, Styropor, usw.) sollte nicht in Reichweite
von Kindern aufbewahrt werden, da es eine potentielle Gefahrenquelle darstellt.
4) Die Anleitung sollte aufbewahrt werden, um auch in Zukunft Bezug auf sie
nehmen zu können.
5) Dieses Produkt wurde ausschließlich für den in diesen Unterlagen angegebenen
Gebrauch entwickelt und hergestellt. Jeder andere Gebrauch, der nicht
ausdrücklich angegeben ist, könnte die Unversehrtheit des Produktes
beeinträchtigen und/oder eine Gefahrenquelle darstellen.
6) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen
oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Automatik verursacht werden,
ab.
7) Das Gerät sollte nicht in explosionsgefährdeten Umgebungen installiert werden:
das Vorhandensein von entflammbaren Gasen oder Rauch stellt ein
schwerwiegendes Sicherheitsrisiko dar.
8) Die mechanischen Bauelemente müssen den Anforderungen der Normen
UNI8612, EN 12604 und EN 12605 entsprechen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, sind für die
Gewährleistung eines entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den
nationalen gesetzlichen Bezugsvorschriften die oben aufgeführten Normen zu
beachten.
9) Die Firma FAAC übernimmt keine Haftung im Falle von nicht fachgerechten
Ausführungen bei der Herstellung der anzutreibenden Schließvorrichtungen
sowie bei Deformationen, die eventuell beim Betrieb entstehen.
10) Die Installation muß unter Beachtung der Normen EN 12453 und EN 12445
erfolgen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, sind für die
Gewährleistung eines entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den
nationalen gesetzlichen Bezugsvorschriften die oben aufgeführten Normen zu
beachten.
11) Vor der Ausführung jeglicher Eingriffe auf der Anlage sind die elektrische
Versorgung und die Batterie abzunehmen.
12) Auf dem Versorgungsnetz der Automatik ist ein omnipolarer Schalter mit
Öffnungsabstand der Kontakte von über oder gleich 3 mm einzubauen.
Darüber hinaus wird der Einsatz eines Magnetschutzschalters mit 6 A mit
omnipolarer Abschaltung empfohlen.
13) Es sollte überprüft werden, ob vor der Anlage ein Differentialschalter mit einer
Auslöseschwelle von 0,03 A zwischengeschaltet ist.
14) Es sollte überprüft werden, ob die Erdungsanlage fachgerecht ausgeführt
(RICHTLINIE 98/37/EG)
Der Geschäftsführer
A. Bassi
HINWEISE FÜR DIE INSTALLATION
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
55
wurde. Die Metallteile der Schließung sollten an diese Anlage angeschlossen
werden.
15) Die Automation verfügt über eine eingebaute Sicherheitsvorrichtung für den
Quetschschutz, die aus einer Drehmomentkontrolle besteht. Es ist in jedem
Falle erforderlich, deren Eingriffsschwelle gemäß der Vorgaben der unter
Punkt 10 angegebenen Vorschriften zu überprüfen.
16) Die Sicherheitsvorrichtungen (Norm EN 12978) ermöglichen den Schutz
eventueller Gefahrenbereiche vor mechanischen Bewegungsrisiken, wie
zum Beispiel Quetschungen, Mitschleifen oder Schnittverletzungen.
17) Für jede Anlage wird der Einsatz von mindestens einem Leuchtsignal empfohlen
(bspw.: FAACLIGHT 12 VDC.) sowie eines Hinweisschildes, das über eine
entsprechende Befestigung mit dem Aufbau des Tors verbunden wird. Darüber
hinaus sind die unter Punkt "16" erwähnten Vorrichtungen einzusetzen.
18) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung hinsichtlich der Sicherheit und des
störungsfreien Betriebs der Automatik ab, soweit Komponenten auf der Anlage
eingesetzt werden, die nicht im Hause FAAC hergestellt wurden.
19) Bei der Instandhaltung sollten ausschließlich Originalteile der Firma FAAC
verwendet werden.
20) Auf den Komponenten, die Teil des Automationssystems sind, sollten keine
Veränderungen vorgenommen werden.
21) Der Installateur sollte alle Informationen hinsichtlich des manuellen Betriebs
des Systems in Notfällen liefern und dem Betreiber der Anlage das
Anleitungsbuch, das dem Produkt beigelegt ist, übergeben.
22) Weder Kinder noch Erwachsene sollten sich während des Betriebs in der
unmittelbaren Nähe der Automation aufhalten.
23) Die Funksteuerungen und alle anderen Impulsgeber sollten außerhalb der
Reichweite von Kindern aufbewahrt werden, um ein versehentliches Aktivieren
der Automation zu vermeiden.
24) Der Durchgang/die Durchfahrt soll nur bei stillstehender Automation erfolgen.
25) Der Betreiber sollte keinerlei Reparaturen oder direkte Eingriffe auf der
Automation ausführen, sondern sich hierfür ausschließlich an qualifiziertes
Fachpersonal wenden.
26) Die Pole der Batterie dürfen nicht kurzgeschlossen werden. Die Batterie darf
ausschließlich mit dem entsprechenden Speisegerät aufgeladen werden.
27) Leere Batterien gehören nicht in den Hausmüll, sondern sind über die
entsprechenden Behälter zu entsorgen, damit sie dem Recycling zugeführt
werden können. Die Entsorgungskosten wurden bereits vom Hersteller bezahlt.
28) Wartung: mindestens halbjährlich die Anlagefunktionstüchtigkeit, besonders
die Funktionstüchtigkeit der Sicherheitsvorrichtungen (einschl. falls vorgesehen,
die Schubkraft des Antriebs) und deR Entriegelungsvorrichtungen überprüfen.
29) Alle Vorgehensweisen, die nicht ausdrücklich in der vorliegenden Anleitung
vorgesehen sind, sind nicht zulässig

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis