INSTALLATEUR
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3.9
Abgasführung
Abgasführung und Anschluss an die Abgasleitung sind nach geltenden Verordnungen und Bestimmungen mit starren und gegen
Temperatur, Kondenswasser sowie mechanische Belastungen beständigen Leitungen herzustellen und müssen dicht sein.
Die Abgasleitung muss ein Sammel- und Ablassmodul für das Kondensat beinhalten und der Abgaskanal einen Neigungswinkel von
mindestens 3° zum Kessel aufweisen.
ABMESSUNGEN (mm)
H - Höhe des Abgasaustritts
Ø i Durchmesser des Abgasanschlusses
Kesselkondensat
zum Ablass
oder ggf. zu
Neutralisationseinrichtung
9
Die Abgasleitung muss den geltenden technischen Regelwerken entsprechen.
9
Nicht zweckgerechte oder falsch bemessene Abgaskanäle können die Verbrennungsparameter beeinträchtigen und starke
Lärm emissionen verursachen
9
Abgasanlagen mit Temperaturklasse über 140 °C verwenden.
150
515
200
Kaminkondensat
OSC-C
210
270
515
545
200
250
ø i
H
Ablass
22
350
450
600
545
645
645
250
300
300
OSC-C
mm
mm