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Grundregeln; Geltende Vorschriften; Chlorräume; Bestimmungen Für Chlorräume - Grundfos Vaccuperm VGB-103 Montage- Und Betriebsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 36

1.5.3 Grundregeln

Warnung
Chlorbehälter dürfen nur von erfahrenem Personal
gehandhabt werden.
Sicherheitsvorschriften für Chlorbehälter beachten!
Behälter vorsichtig handhaben, nicht werfen!
Behälter vor Umfallen oder Wegrollen schützen, z. B. durch
Ketten oder klappbare Bügel.
Behälter vor direkter Sonneneinstrahlung und Temperaturen
über 50 °C schützen.
Behälter dürfen nur mit montierter Ventilschutzmutter und
Schutzkappe transportiert werden.
Warnung
Diese Regeln gelten sowohl für volle und leere
Behälter, da auch leere Behälter Chlorreste enthal-
ten und unter Druck stehen.

1.5.4 Geltende Vorschriften

Warnung
Die lokalen Gesetze und Vorschriften zu Handha-
bung, Transport und Lagerung von Chlor müssen
strikt befolgt werden!
Für Deutschland gelten folgende Vorschriften:
Vorschriften zur Unfallverhütung "Chlorung von Wasser" mit
Verfahrensanweisungen (GUV-V D5).
Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
Technische Regeln für Druckgase (TRG 280, 310 und 330)
Betrieb von Bädern (BGR 108)
Chlorgas-Dosieranlagen zur Wasseraufbereitung (DIN 19606)
Chlor zur Wasseraufbereitung (DIN 19607)
1.6 Chlorräume
Chlorräume sind Räume, in denen sich eine Chlorgas-Dosieran-
lage und/oder Chlorbehälter befinden. Das Chlor befindet sich in
diesen Räumen unter Druck.
1.6.1 Bestimmungen für Chlorräume
Diese Räume müssen nach der deutschen Unfallverhütungsvor-
schrift "Chlorung von Wasser" folgende Anforderungen erfüllen:
Sie dürfen keine Verbindung zu anderen Räumen haben, und
müssen von diesen feuerfest und gasdicht getrennt sein.
Sie müssen ebenerdig, trocken und klimatisiert sein.
Die empfohlene Raumtemperatur sollte 18-20 °C betragen.
Sie darf 0 °C nicht unter- und 50 °C nicht überschreiten.
Überdruckleitungen von Dosierreglern dürfen nicht in die
Umgebungsluft entleert werden!
Ins Freie führende Lüftungsöffnungen müssen auf 2 x 20 cm
beschränkt sein.
Geeignete Absaugeinrichtungen mit nachgeschalteten
Adsorptionsanlagen müssen installiert sein.
Chlorgas darf im Störungsfall nicht in tiefer gelegene Räume,
Schächte, Gruben, Kanäle oder Ansaugöffnungen von Belüf-
tungssystemen gelangen.
Sie müssen mit einer Wassersprühanlage ausgerüstet sein,
um austretendes Chlorgas niederzuschlagen.
– Diese muss einen Ablauf mit Geruchsverschluss haben,
– und sich manuell von außerhalb der Chlorräume bedienen
lassen.
Es muss ein Chlorgas-Warnsystem installiert sein
– mit optischem und akustischem Alarm,
– mit Anschluss an die Wassersprinkleranlage,
– mit einem Warnsystem, das sich nach dem Abschalten
(z. B. zum Behälterwechsel) automatisch wieder einschal-
tet.
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Der Fußboden muss eben sein, darf ausgangsseitig nicht
unter der anschließenden Geländeoberfläche liegen, und
höchstens Laderampenhöhe haben.
Abb. 3
Beschaffenheit von Chlorräumen
Chlorräume müssen einen direkten Ausgang ins Freie haben.
Die Türen müssen abschließbar sein, sich nach aussen öffnen
und jederzeit von innen ohne Schlüssel öffnen lassen.
Personen dürfen sich nicht ständig in Chlorräumen aufhalten.
Essen, Trinken und Aufbewahren von Lebensmitteln in Chlor-
räumen ist untersagt.
1.6.2 Beschilderung der Chlorräume
In Deutschland müssen nach DIN 4844 Chlorraumeingänge von
außen mit folgenden Warnschildern gekennzeichnet sein:
Abb. 4
Warn- mit Zusatzschild "Chlorungsanlage Zutritt nur
für unterwiesene Personen"
In den Chlorräumen müssen das Gebotsschild zum "Benutzen
der Atemschutzmaske" sowie das "Merkblatt für Erste Hilfe bei
Chlorgasvergiftungen" angebracht sein.
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Abb. 5
Gebotsschild (DIN 4844)

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