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SeaDoo GTI series 2012 Bedienungsanleitung Seite 190

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Die Dauer und weitere Modalitäten der Garantie richten sich nach anwendbarer
nationaler und lokaler Gesetzgebung in Ihrem Land.
5. BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERNAHME DER GARANTIE
Die Garantie gilt nur dann, wenn jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
– Das Sea-Doo Jetboot des Modelljahres 2012 muss vom ersten Eigentümer neu
und ungebraucht bei einem Vertreiber/Händler gekauft werden, der über die Be-
rechtigung für den Vertrieb von Sea-Doo Jetbooten in dem Land verfügt, in dem
der Verkauf erfolgte;
– Die von BRP vorgeschriebenen Inspektionen vor der Lieferung muss abge-
schlossen und dokumentiert sein;
– Das Produkt muss ordnungsgemäß durch einen Vertragslieferanten/Vertrags-
händler registriert worden sein;
– Das 2012er Sea-Doo Jetboot muss in dem Land oder der Union von Ländern, in
dem/der der Käufer seinen Wohnsitz hat, gekauft worden sein.
– Die routinemäßigen Wartungsarbeiten müssen zur dauerhaften Übernahme
der Garantie, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, in den richtigen
Zeitabständen ausgeführt werden. BRP behält sich das Recht vor, die Garantie
nur dann zu übernehmen, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass die Wartungs-
arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
BRP wird diese beschränkte Garantie gegenüber einem Eigentümer bei privater
Nutzung oder bei gewerblicher Nutzung nicht übernehmen, wenn die vorstehen-
den Bedingungen nicht erfüllt sind. Solche Einschränkungen sind erforderlich,
damit BRP sowohl die Sicherheit seiner Produkte als auch die Sicherheit seiner
Kunden und der Öffentlichkeit schützen kann.
6. VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER
GARANTIEÜBERNAHME
Der Kunde muss die Nutzung des Sea-Doo Jet-Bootes beim Auftreten eines
abnormalen Zustandes beenden. Der Kunde muss innerhalb von zwei (2) Mo-
naten nach Auftreten eines Fehlers einen BRP Lieferanten/Händler, der über
die notwendigen Wartungseinrichtungen verfügt, davon in Kenntnis setzen und
ihm Zugang zum Produkt verschaffen und damit Gelegenheit zu einer Reparatur
geben. Der Kunde muss seinem autorisierten BRP Vertragshändler/Lieferant
einen Beweis über den Kauf des Fahrzeugs vorlegen und vor der Reparatur das
Reparaturformular unterschreiben, damit diese unter die Garantie fällt. Alle in-
folge dieser beschränkten Garantie ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum
von BRP über.
Die Meldefrist richtet sich nach anwendbarer nationaler und lokaler Gesetzgebung
in Ihrem Land.
7. VERPFLICHTUNGEN VON BRP IN BEZUG AUF
GARANTIELEISTUNGEN
BRP repariert und/oder ersetzt während der Garantiezeit unter den hier beschrie-
benen Bedingungen alle defekten Teile nach seinem alleinigen Ermessen, wenn
dieser Defekt auf Materialfehler zurückzuführen ist oder sich bei normalem
Gebrauch, normaler Wartung und normalem Service eingestellt hat. BRP ersetzt
alle diese Teile durch neue BRP Originalteile, ohne Material- oder Arbeitszeit zu
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