Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen

Verfügbare Sprachen

7 GARANTIE

Allgemeines
Alle unsere Produkte sind entsprechend dem höchstem Industriestandard konstruiert und hergestellt. Wenn die Geräte gemäß der
Gebrauchsanweisung korrekt installiert sind, ordnungsgemäß gewartet und richtig bedient werden, werden sie lange und zuverlässig arbeiten.
Unser internationales Netzwerk von SILVA-Vertretungen steht Ihnen in allen Wassersportrevieren auf der Welt mit Informationen und Hilfe zur
Verfügung, wenn Sie es wünschen.
Bitte lesen Sie die Garantiekarte aufmerksam, füllen Sie sie aus und senden Sie sie zur Registrierung an Ihre nationale SILVA-
Vetretung.
GARANTIEEINSCHRÄNKUNG
Die Garantie erstreckt sich auf den Ersatz von defekten Teilen, sofern es sich um einen Herstellungs- oder Materialfehler handelt, und den
Arbeitslohn bei einer Reparatur im Kaufland. Die Garantiefrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Kaufdatum im Einzelhandelsgeschäft oder
der Werftübergabe. Diese Herstellergarantie ist die einzige Garantie und andere Fristen, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, finden keine
Anwendung. Der Hersteller schließt insbesondere die stillschweigende Zusicherung für den Einsatz des Gerätes für einen bestimmten Zweck
aus.
GARANTIEBEDINGUNGEN
Die mitgelieferte Garantiekarte in Verbindung mit der Rechnung als Beleg für das Kaufdatum sind Voraussetzung für Garantieansprüche.
Die Garantie ist nicht übertragbar und bezieht sich ausschließlich auf den Erst-Käufer. Die Garantie gilt nicht:
für Erzeugnisse mit entfernter Seriennummer - bei falsch eingebauten Geräten - bei Beschädigungen auf-grund falscher elektrischer
Absicherung - bei unsachgemäßem Gebrauch - bei äußeren Einwirkungen - für Veränderungen und Reparaturen an den Geräten, die nicht
durch den Hersteller oder die nationale SILVA-Vertretung zugelassen wurden - für den Gebrauch außerhalb des für das Gerät
vorgesehenen Zweckes.
Der Hersteller haftet nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden, die aus einer Fehlfunktion seiner Geräte herrühren. Der Hersteller haftet
nicht für Personenschäden aller Art, die durch die Benutzung seiner Geräte herrühren.
Der Hersteller, seine nationalen Vertretungen oder Verkäufer haften nicht für Kosten, die - aus Probefahrten aus Überprüfung des Einbaus
durch Dritte - aus Besichtigung des Bootes zwecks Auswahl des Gerätes - entstehen, sei es während oder außerhalb der Garantiezeit.
Der Hersteller hat das Recht, innerhalb der Garantiezeit zu Reparaturzwecken zurückgegebene Geräte durch ähnliche, gleichwertige
Geräte zu ersetzen, wenn die Reparatur nicht in einer annehmbaren Zeit erfolgen kann.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch diese Garantiefristen und -Bedingungen nicht berührt.
VERFAHREN
Das beanstandete Gerät muß an die nationale SILVA-Vertretung oder an einen von ihr benannten Händler des Landes geschickt werden, in dem
das Gerät gekauft wurde. Berechtigte Reklamationen werden erledigt und das Gerät kostenfrei an den Kunden zurückgesandt.
Wenn das Gerät in einem anderen Land benutzt wird als in dem, in dem es gekauft wurde, kann es an die dortige nationale SILVA-Vertretung
oder an einen von ihr benannten Händler geschickt werden. In diesem Fall ist die Garantie auf den Ersatz von Teilen beschränkt. Lohn- und
Frachtkosten werden dem Kunden zu angemessenen Preisen belastet.
GARANTIEAUSSCHLUß
SILVA-Geräte stellen nur ein Hilfe zur Navigation dar und entbinden den Benutzer nicht von den Pflichten ordentlicher Seemannschaft. Der
Schiffsführer muß nach Seemannsbrauch alle möglichen Unterlagen hinzuziehen und immer die voraussichtlich ungünstigste Situation
annehmen.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, im Sinne der laufenden Produktentwicklung Veränderungen an den Produkten ohne vorherige
Ankündigung vorzunehmen.
GARANTIE
16
Deutsch

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis