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Personalanforderungen - Metallkraft HPS 40 S Betriebsanleitung

Hydraulische profilstahlschere
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2.3 Personalanforderungen

2.3.1 Qualifikationen
Bediener
Elektrofachkraft
Fachpersonal
Hersteller
HPS-S-Serie | Version 2.05 | D
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass die Maschine stets in
technisch einwandfreiem Zustand ist. Daher gilt folgendes:
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser Anleitung be-
schriebenen Wartungsintervalle eingehalten werden.
- Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf Funk-
tionsfähigkeit und Vollständigkeit überprüfen lassen.
Die verschiedenen in dieser Anleitung beschriebenen Aufgaben stellen un-
terschiedliche Anforderungen an die Qualifikation der Personen, die mit die-
sen Aufgaben betraut sind.
WARNUNG!
Gefahr bei unzureichender Qualifikation von Personen!
Unzureichend qualifizierte Personen können die Risiken
beim Umgang mit der Maschine nicht einschätzen und set-
zen sich und andere der Gefahr schwerer oder tödlicher
Verletzungen aus.
- Alle Arbeiten nur von dafür qualifizierten Personen
durchführen lassen.
- Unzureichend qualifizierte Personen aus dem Arbeitsbe-
reich fernhalten.
Für alle Arbeiten sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist,
dass sie diese Arbeiten zuverlässig ausführen. Personen, deren Reaktionsfä-
higkeit z. B. durch Drogen, Alkohol oder Medikamente beeinflusst ist, sind
nicht zugelassen.
In dieser Betriebsanleitung werden die im folgenden aufgeführten Qualifika-
tionen der Personen für die verschiedenen Aufgaben benannt:
Der Bediener ist in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihm
übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Ver-
halten unterrichtet worden. Aufgaben, die über die Bedienung im Normalbe-
trieb hinausgehen, darf der Bediener nur ausführen, wenn dies in dieser Be-
triebsanleitung angegeben ist und der Betreiber ihn ausdrücklich damit
betraut hat.
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen
in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche
Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, aus-
gebildet und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Das Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in
der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefah-
ren selbstständig zu erkennen und Gefährdungen zu vermeiden.
Bestimmte Arbeiten dürfen nur durch Fachpersonal des Herstellers
durchgeführt werden. Anderes Personal ist nicht befugt, diese Arbeiten aus-
zuführen. Zur Ausführung der anfallenden Arbeiten unseren Kundenservice
kontaktieren.
Sicherheit
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