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Abgasanlagen Für Den Raumluftunabhängigen Betrieb; Grundsätzliche Hinweise Für Den Raumluftunabhängigen Betrieb; Vorschriften; Systemzertifizierung - Buderus Logamax plus GB192i Planungsunterlage Für Den Fachmann

Leistungsbereich 2,5 kw bis 50 kw
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Inhaltsverzeichnis

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Abgasanlagen für den raumluftunabhängigen Betrieb
10.1
Grundsätzliche Hinweise für den raumluf-
tunabhängigen Betrieb
10.1.1

Vorschriften

Gemäß den Technischen Regeln für Gasinstallationen
DVGW-TRGI 2008 muss sich vor Beginn der Arbeiten an
der Abgasanlage das Vertragsinstallationsunternehmen
mit dem zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeister
(BSM) absprechen oder die Installation dem BSM
schriftlich anzeigen. Die jeweiligen Landesvorschriften
(z. B. Feuerungsverordnungen) sind hierbei zu beachten.
Es ist empfehlenswert, sich die Beteiligung des BSM
schriftlich bestätigen zu lassen.
Gas-Feuerstätten müssen innerhalb desselben
Geschosses, in dem sie aufgestellt sind, an die Abgasan-
lage angeschlossen werden.
Wichtige Normen, Verordnungen, Vorschriften und Richt-
linien für die Bemessung und Ausführung der Abgasanla-
ge sind
• EN 15502
• EN 677
• DIN-EN 13384-1 und DIN-EN 13384-2
• DIN 18160-1 und DIN 18160-5
• Technische Regeln für Gasinstallationen
DVGW-TRGI 2008
• Landesbauordnung (LBO)
• Muster-Feuerungsverordnung (MuFeuVO)
• Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen
Bundeslandes
10.1.2

Systemzertifizierung

Die Luft-Abgas-Leitungen der Buderus-Bausätze DO,
DO-S, GA-K, ÜB-Flex mit GA-K, GAF-K, GAL -K und LAS-K
sind gemeinsam mit Logamax plus GB192i(T) für den
raumluftunabhängigen Betrieb systemzertifiziert.
Diese Systemzertifizierung entspricht der Gas-Geräte-
richtlinie 90/396/EWG sowie den Normen EN 15502 und
EN 677. Die gemeinsame Zulassung des Buderus-Bausat-
zes mit dem Gerät ist durch die entsprechende CE-
Nummer dokumentiert. Die CE-Nummer ist in der Pla-
nungsunterlage zum jeweiligen Gas-Brennwertgerät
Logamax plus GB192i(T) angegeben. Eine zusätzliche
CE-Zulassung der Abgasanlage ist nicht erforderlich.
Die Einsatzgrenzen der Buderus-Bausätze für den
raumluftunabhängigen Betrieb des Gas-Brennwertge-
räts Logamax plus GB192i(T) wurden abschließend er-
mittelt. Spezielle Festlegungen für die Ausführung der
jeweiligen Luft-Abgasleitung, die maximal zulässige Ge-
samtbaulänge der Abgasleitung und die Anzahl der Um-
lenkungen in der Abgasleitung sind auf Seite 190 bis
Seite 211 zusammengefasst.
Eine Berechnung der Abgasanlage nach DIN-EN 13384-1
ist nicht erforderlich. Lediglich die Bemessung eines
Luft-Abgas-Systems in Verbindung mit dem Buderus-
Bausatz LAS-K ist gemäß der Anlagenkonfiguration vom
jeweiligen LAS-Hersteller vorzunehmen.
Logamax plus GB192i, GB192iT, GBH192iT – 6720862178 (2016/04)
Abgasanlagen für den raumluftunabhängigen Betrieb
10.1.3
Allgemeine Anforderungen an den Aufstell-
raum
Die baurechtlichen Vorschriften und die Anforderungen
der Technischen Regeln für Gasinstallationen DVGW-
TRGI 2008 für den Aufstellraum sind zu beachten. Der
Aufstellraum muss frostsicher sein.
Bei der Verbrennungsluft ist darauf zu achten, dass sie
keine hohe Staubkonzentration aufweist oder Halogen-
verbindungen oder andere aggressive Bestandteile ent-
hält. Sonst besteht die Gefahr, dass der Brenner und die
Wärmetauscherflächen beschädigt werden.
Halogenverbindungen wirken stark korrosiv. Sie sind
z. B. in Sprühdosen, Verdünnern, Reinigungs-, Entfet-
tungs- und Lösungsmitteln enthalten.
Leicht entzündliche sowie explosive Materialien oder
Flüssigkeiten dürfen nicht in der Nähe des Gas-Brenn-
wertgeräts gelagert oder verwendet werden.
Die maximale Oberflächentemperatur des Gas-Brenn-
wertgeräts und der Abgasleitung beträgt weniger als
85 °C. Daher sind keine Mindestabstände zu brennbaren
Baustoffen erforderlich. Der Kessel kann z. B. auf einer
Holzwand installiert werden ( DVGW-TRGI 2008, Ab-
schnitt 8.1.6).
Der Kessel kann ohne seitliche Mindestabstände instal-
liert werden. Alle Wartungen können von vorn ausge-
führt werden.
Unzulässige Aufstellräume
In notwendigen Treppenräumen (z. B. Fluchtwege), in
Räumen mit notwendigen Treppenräumen und Ausgän-
gen ins Freie und in notwendigen Fluren dürfen Gasgerä-
te nicht aufgestellt werden. Dies gilt nicht in Gebäuden
der Gebäudeklasse 1 und 2.
In Räumen oder Raumteilen, in denen Ex-Schutz gefor-
dert ist, dürfen ebenfalls keine Gasgeräte installiert wer-
den.
Die Gas-Brennwertgeräte Logamax plus dürfen bei raum-
luftunabhängigem Betrieb auch in Garagen aufgestellt
werden. Die Gas-Brennwertgeräte müssen gegen mecha-
nische Beschädigungen ausreichend geschützt sein,
z. B. durch Bügel oder Abweiser.
Aufstellraum bei Nennwärmeleistung 100 kW
Für den raumluftunabhängigen Betrieb des Gas-Brenn-
wertgeräts Logamax plus GB192i(T) mit Nennwärme-
leistungen bis 100 kW ist kein besonderer Aufstellraum
erforderlich. Zusätzliche Maßnahmen zur Verbrennungs-
luftzufuhr sind nicht erforderlich. Weiterhin sind keine
Anforderungen an die Größe des Aufstellraums einzuhal-
ten, da die Abgasanlagen der Gas-Brennwertgeräte die
Kennzeichnung „X", erhöhte Dichtheit, erfüllen.
Die Gas-Brennwertgeräte Logamax plus können bei
raumluftunabhängigem Betrieb bis 100 kW auch in Auf-
enthaltsräumen von Menschen installiert werden.
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