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Gewährleistung; Entsorgung; Übereinstimmungserklärung - Vermeiren Navix Gebrauchsanweisung

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Gewährleistung
Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen:
(...)
5. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 24 Monate (12 Monate bei
Batterien).
(...)
Wir übernehmen keine Gewähr bei Schäden, die durch technische Veränderungen an der
Bauweise unserer Produkte, mangelnde Wartung, fehlerhafte oder unsachgemäße
Behandlung oder Lagerung oder Verwendung von anderen als Original-Ersatzteilen
entstanden sind. Die Gewährleistung auf Verschleißteile bzw. auf Teile, die einer natürlichen
Abnutzung unterliegen, wird ebenfalls ausgeschlossen.
(...)
In verschiedenen Ländern können die Gewährleistungsbestimmungen unterschiedlich sein.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Händler in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten.
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Entsorgung

Beachten Sie beim Entsorgen des Elektrorollstuhls oder der Batterien die lokalen
Vorschriften, wenden Sie sich an das lokale Recyclingcenter oder geben Sie das Produkt an
den Fachhändler zurück. Dieser wird den Rollstuhl nach einer fachgerechten Reinigung bzw.
Desinfektion an den Hersteller zurücksenden, der den Elektrorollstuhl entsorgt bzw. recycelt.
Der Hersteller ist für die Rücknahme und das Recyceln des Elektrorollstuhls verantwortlich
und muss die Bestimmungen der europäischen Richtlinie 2002/96/EC hinsichtlich der
Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfüllen.
Die Verpackungsmaterialien können Sie entweder zum Recycling geben oder bei Ihrem
Fachhändler lassen.
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Übereinstimmungserklärung
Seite 38
Navix
2012-04

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