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Bremsflüssigkeit - Mercedes-Benz E-Klasse Limousine Betriebsanleitung

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von Motorölen können sich z.B. durch Alte-
rung, Ruß- und Kraftstoffeintrag im Betrieb
deutlich verschlechtern. Ein regelmäßiger
Ölwechsel mit einem frei gegebenen Motoröl
in der geeigneten SAE-Klasse wird daher drin-
gend empfohlen.
Bremsflüssigkeit
G
WARNUNG
Die Bremsflüssigkeit nimmt im Laufe der Zeit
Feuchtigkeit aus der Atmosphäre auf.
Dadurch sinkt der Siedepunkt.
Wenn der Siedepunkt der Bremsflüssigkeit zu
niedrig ist, können sich bei hoher Beanspru-
chung der Bremsen (z. B. bei Passabfahrten)
Dampfblasen in der Bremsanlage bilden.
Dadurch wird die Bremswirkung beeinträch-
tigt.
Lassen Sie die Bremsflüssigkeit regelmäßig
erneuern. Entnehmen Sie die Intervalle für
den Bremsflüssigkeitswechsel dem Service-
heft.
Verwenden Sie nur von Mercedes-Benz frei
gegebene Bremsflüssigkeit laut MB-Freigabe
331.0.
Informationen über frei gegebene Bremsflüs-
sigkeit erhalten Sie bei jeder qualifizierten
Fachwerkstatt oder im Internet unter
http://bevo.mercedes-benz.com.
i
Lassen Sie die Bremsflüssigkeit regelmä-
ßig in einer qualifizierten Fachwerkstatt
erneuern.
Kühlmittel
Wichtige Sicherheitshinweise
G
WARNUNG
Frostschutzmittel ist leicht entflammbar. Ver-
meiden Sie Feuer, Rauchen und offenes Licht
im Umgang mit Frostschutzmittel.
Wenn Frostschutzmittel mit heißen Teilen des
Motors in Berührung kommt, kann es sich
Betriebsstoffe und Füllmengen
entzünden und Sie können sich daran ver-
brennen. Vermeiden Sie es, Frostschutzmittel
auf heiße Teile des Motors zu verschütten.
! Füllen Sie nur vorgemischtes Kühlmittel
mit dem gewünschten Frostschutz ein.
Sonst können Sie den Motor beschädigen.
Weitere Hinweise zum Kühlmittel entneh-
men Sie den Mercedes-Benz Betriebsstoff-
vorschriften, MB BeVo 310.1, z. B. im Inter-
net unter
http://bevo.mercedes-benz.com. Oder
wenden Sie sich an eine qualifizierte Fach-
werkstatt.
! Verwenden Sie immer ein geeignetes
Kühlmittel — auch in Ländern mit hohen
Temperaturen!
Sonst ist das Motorkühlsystem nicht aus-
reichend vor Korrosion und Überhitzung
geschützt.
! Das Motorkühlsystem enthält eine Fül-
lung, die spätestens nach 15 Jahren oder
nach 250000 Kilometern erneuert werden
muss.
Das Kühlmittel ist eine Mischung aus Wasser
und Korrosions-/Frostschutzmittel. Dieses
sorgt für:
Korrosionsschutz
R
Frostschutz
R
Erhöhung des Siedepunkts
R
Bei vorschriftsmäßiger Korrosions-/Frost-
schutzmittel-Füllung liegt der Siedepunkt des
Kühlmittels im Betrieb bei etwa 130 †.
Der Anteil an Korrosions-/Frostschutzmittel
im Motorkühlsystem sollte
mindestens 50 % betragen. Damit ist das
R
Motorkühlsystem bis etwa -37 † gegen
Einfrieren geschützt.
55 % (Frostschutz bis -45 †) nicht über-
R
schreiten. Sonst wird Wärme schlechter
abgeführt.
Wenn das Fahrzeug Kühlmittel verloren hat,
füllen Sie etwa zu gleichen Teilen Wasser und
Korrosions-/Frostschutzmittel ein.
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Z

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