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HERSTELLER- UND KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
15.1 ENTSORGUNGSHINWEIS
Gerät nicht im Hausmüll entsorgen! Elektronische Geräte sind entsprechend der Richtlinie
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte über die örtlichen Sammelstellen für Elektronik-
Altgeräte zu entsorgen.
15.2 KONFORMITÄTSHINWEIS
Das CE-Zeichen ist ein Freiverkehrszeichen, das sich ausschließlich an die Behörden wendet
und keine Zusicherung von Eigenschaften beinhaltet.
Hiermit erklärt die
eQ-3 AG,
Maiburger Str. 29,
26789 Leer,
Deutschland,
dass der Funkanlagentyp Timemaster TMPlus7-b/ TMPlus7-b-n/ TMPlus7-w/ TMPlus7-w-n der
Richtlinie 2014/53/EU entspricht.
Den vollständigen Text der EU-Konformitätserklärung finden Sie unter: www.timemaster.de.
Bei technischen Fragen zum Gerät wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler oder die
Timemaster Hotline (siehe Seite 2).
Hersteller- und Konformitätserklärung
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