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Buderus Logano plus GB434 Inbetriebnahme- Und Wartungsanweisung Seite 5

Gas-spezialheizkessel
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Vorschriften, Richtlinien
ANLAGENSCHADEN
durch Frost.
l Der Aufstellungsraum des Heizkessels
VORSICHT!
muss frostsicher sein und den maß-
geblichen Belüftungsanforderungen
entsprechen.
Bauart B
(mit Abgasüberwachung)
14BS
Entsprechend regionaler oder nationaler Verordnungen
oder Gesetze kann eine Abgasüberwachung vorge-
schrieben sein, z. B. beim Betreiben des Kessels in
Wohnräumen oder vergleichbaren Nutzungseinrichtun-
gen oder in einer Dachheizzentrale.
ANWENDERHINWEIS
Die Baureihe GB434 verfügt generell über
die Funktion „Abgasüberwachung".
Über den Abgasfühler in der Ausgleichsöffnung wird bei
Abgasaustritt über den digitalen Feuerungsautomaten
(MPA) die Gaszufuhr zum Brenner unterbrochen. Der
Brenner geht außer Betrieb.
Nach einer Verzögerungszeit von ca. 15 Minuten geht
der Brenner automatisch wieder in Betrieb, sofern Wär-
mebedarf vorhanden ist.
Nach fünf erfolglosen Startversuchen geht der Brenner
in den Zustand „Störverriegelung". Der Brenner kann
jetzt nur noch manuell entriegelt werden (Ablaufbe-
schreibung für eine Brennerstufe). Jede Brennerstufe ist
mit einer eigenen Abgasüberwachung ausgestattet und
kann unabhängig in den Zustand „Störverriegelung" ge-
hen.
LEBENSGEFAHR
durch Vergiftung.
WARNUNG!
Ein Eingriff bei der Abgasüberwachung
könnte bei Austritt von Abgas Menschen in
Lebensgefahr bringen.
LEBENSGEFAHR
durch Explosion entzündlicher Gase.
l Bei häufigem Ansprechen der Abgas-
WARNUNG!
überwachung muss der Fehler durch
eine Fachfirma behoben und eine
Funktionsprüfung durchgeführt wer-
den.
l Beim Austausch von Teilen dürfen nur
Original-Ersatzteile verwendet werden.
Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten!
Inbetriebnahme- und Wartungsanweisung Gas-Spezialheizkessel Logano plus GB434 • Ausgabe 04/2001
Einsatzbedingungen des Heizkessels
Maximale Vorlauftemperatur: T
Zulässiger Gesamtüberdruck: P
Maximale Zeitkonstante beim:
Temperaturwächter:
Sicherheitstemperaturbegrenzer:
Temperaturregler:
Bauart:
Gas-Kategorie:
Stromart:
* Die Angaben auf dem Typenschild sind zu beachten.
Brennstoffe:
Erdgas und Propan gemäß DVGW Arbeitsblatt G 260.
Vorschriften Schweiz, Österreich und Luxemburg
Für die Schweiz gilt abweichend:
Die Kessel wurden nach den Anforderungen der Luft-
reinhalteverordnung (LRV, Anhang 4) sowie der Weglei-
tung für Feuerpolizeivorschriften der VKF geprüft und
vom SVGW zugelassen.
Bei der Installation sind die Richtlinien für den Bau und
den Betrieb von Gasfeuerungen G3 d/f, die Gasleitsätze
G1 des SVGW sowie kantonale feuerpolizeiliche Vor-
schriften zu beachten.
Zulässig ist unabhängig vom Aufstellungsraum aus-
schließlich Bauart B
14BS
Für Österreich gilt abweichend:
Zulässige Vorlauftemperatur: 100 °C
Bei der Installation sind die örtliche Bauordnung sowie
die ÖVGW-Richtlinie G1 bzw. G2 (ÖVGW-TR Gas bzw.
Flüssiggas) einzuhalten.
Für Luxemburg gilt abweichend:
Zulässige Vorlauftemperatur: 100 °C
Buderus Heiztechnik GmbH • http://www.heiztechnik.buderus.de
120 °C*
max
6 bar*
MS
30 s
30 s
30 s
B
14BS
DE II
20; 50 mbar
2ELL3P
AT II
20;50 mbar
2H3B/P
LU I
20 mbar
2E
CH I
20 mbar
2H
230 V AC,
IP40
50 Hz,
(mit Abgasüberwachung).
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