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Gewährleistung; Betreiberpflichten - BWT Medo II Einbau- Und Bedienungsanleitung

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Gewährleistung
Gewährleistung
Gewährleistung
Gewährleistung
Gewährleistung
Im Störfall während der Gewährleistungszeit wenden Sie sich bitte
unter Nennung des Gerätetyps und der Produktionsnummer (siehe
technische Daten bzw. Typenschild des Gerätes) an Ihren Vertrags-
partner, die Installationsfirma.
Beim Einsatz von Fremdwirkstoffen erlischt die Gewährleistung.
Nor
Nor
Normen und Rechtsv
men und Rechtsv
men und Rechtsvorschr
men und Rechtsv
Nor
Nor
men und Rechtsv
in der jeweils neusten Fassung
in der jeweils neusten Fassung
in der jeweils neusten Fassung
in der jeweils neusten Fassung
in der jeweils neusten Fassung
Je nach Einsatzzweck müssen folgende Normen und Rechtsvorschriften beachtet werden:
Je nach Einsatzzweck müssen folgende Normen und Rechtsvorschriften beachtet werden:
Je nach Einsatzzweck müssen folgende Normen und Rechtsvorschriften beachtet werden:
Je nach Einsatzzweck müssen folgende Normen und Rechtsvorschriften beachtet werden:
Je nach Einsatzzweck müssen folgende Normen und Rechtsvorschriften beachtet werden:
EN 806,Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DIN 1988, Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)
Gesetz zur Ordnung der Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Ab-
fallgesetz)
Wenn das Abwasser nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird (Direkteinleiter), dann gilt die Allgemeine Rahmen-Verwaltungsvorschrift
über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Rahmen-AbwasserVwV) Anhang 31-Wasseraufbereitung, Kühlsyste-
me, Dampferzeugung.
Zum Umgang mit Dosiermittel gelten, je nach eingesetztem Mittel:
Zum Umgang mit Dosiermittel gelten, je nach eingesetztem Mittel:
Zum Umgang mit Dosiermittel gelten, je nach eingesetztem Mittel:
Zum Umgang mit Dosiermittel gelten, je nach eingesetztem Mittel:
Zum Umgang mit Dosiermittel gelten, je nach eingesetztem Mittel:
DIN EN 12672, Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Kaliumpermanganat
BG Chemie - Merkblatt M 009, Wasserstoffperoxid
BG Chemie - Merkblatt M 004, Reizende Stoffe, Ätzende Stoffe
BG Chemie - Merkblatt M 050, Umgang mit Gefahrstoffen
BG Chemie - Merkblatt M 053, Arbeitsschutzmassnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen
TRGS 540 - Sensibilisierende Stoffe
TRGS 515 - Lagerung brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern
UVV VBG 91 Umgang mit Gefahrstoffen
UVV VBG 65 Chlorung von Wasser
UVV VBG 125 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, VAwS der Länder
Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung)
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse und mit Eisenbahn (Gefahrgut-
verordnung Strasse und Eisenbahn)
16
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Betreiberpflichten

Betreiberpflichten
Betreiberpflichten
Betreiberpflichten
Betreiberpflichten
nach deutscher Gesetzgebung
nach deutscher Gesetzgebung
nach deutscher Gesetzgebung
nach deutscher Gesetzgebung
nach deutscher Gesetzgebung
Sie haben ein langlebiges und servicefreundliches Produkt gekauft. Je-
doch benötigt jede technische Anlage regelmässige Servicearbeiten,
um die einwandfreie Funktion zu erhalten.
V V V V V or or or or oraussetzung für Funktion und Ge
le durch den Betreiber
le durch den Betreiber. . . . . Nach DIN 1988 Teil 8 Anhang B muss eine
le durch den Betreiber
le durch den Betreiber
le durch den Betreiber
Sichtkontrolle und eine Überprüfung des Behälterinhalts, eventuell Aus-
wechseln des leeren Dosiermittelbehälter je nach Betriebsbedingun-
gen, jedoch in kürzeren Abständen als 6 Monate durchgeführt werden.
Angaben über Haltbarkeit und Lagerung des Dosiermittels beachten.
Informieren Sie sich regelmässig über die Wasserqualität/Druck-
verhältnisse des zu behandelnden Wassers. Bei Änderungen der
Wasserqualität müssen ggf. Änderungen in den Einstellungen vorge-
nommen werden. Fordern Sie in diesem Fall eine Fachberatung an.
Funktionskontrolle der Pumpe
Funktionskontrolle der Pumpe
Funktionskontrolle der Pumpe
Funktionskontrolle der Pumpe
Funktionskontrolle der Pumpe
(In der Betriebsart CONTACT Saughub abwarten,
die grüne LED muss kurzzeitig erlöschen).
K K K K K ontrolle
Reinigung der Saug- und Druckventile sowie der Impfstelle, bei
Reinigung der Saug- und Druckventile sowie der Impfstelle, bei
Reinigung der Saug- und Druckventile sowie der Impfstelle, bei
Reinigung der Saug- und Druckventile sowie der Impfstelle, bei
Reinigung der Saug- und Druckventile sowie der Impfstelle, bei
Dosierung von:
Dosierung von:
Dosierung von:
Dosierung von:
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Chlorprodukten
Sonstigen Chemikalien
Sichtkontrollen
Sichtkontrollen
Sichtkontrollen
Sichtkontrollen
Sichtkontrollen
Dichtigkeitsprüfung
Dosierwirkstoffvorrat
Eine w
Eine w
Eine w
Eine weitere
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der A
der Austausch der
der A
der A
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Wartungsintervallen:
Wartungsintervallen:
Wartungsintervallen:
Wartungsintervallen:
Wartungsintervallen:
Saug- und Druckventil
Membrane
Dosierkopf mit Membrane
Nach DIN 1988 muss der A
Nach DIN 1988 m
Nach DIN 1988 m
Nach DIN 1988 m
Nach DIN 1988 m
F F F F F achpersonal erf
Wir empfehlen, einen Wartungsvertrag mit Ihrem Installateur oder dem
Werkskundendienst abzuschliessen.
orschr
orschriften
orschr
iften
iften
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aussetzung für Funktion und Ge
aussetzung für Funktion und Gew w w w w ähr
aussetzung für Funktion und Ge
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ahrensziel erreicht wird
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ahrensziel erreicht wird
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aussetzung für Funktion und Ge
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olgen (Installateur oder
olgen (Installateur oder
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alle 3 Jahre
alle 3 Jahre
alle 6 Jahre
erschleissteile durch
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