2.3 Konformität
Mit der CE-Kennzeichung wird dokumentiert, dass das Gerät die grundlegenden
Anforderungen der einschlägigen Richtlinien erfüllt.
2.3.1 Richtlinien
RICHTLINIE 2006/95/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
•
vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
betreffend
elektrische
Spannungsgrenzen
RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
•
vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG
(Neufassung)
Richtlinie 97/23/EG: Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
•
vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
Druckgeräte
RICHTLINIE 2004/108/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
•
vom 15. Dezember 2004 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie
89/336/EWG
2.3.2 Normen
EN 60335-1:2012
•
EN 60335- 2-21
•
EN 60335-2-40
•
EN 50417
•
EN 60730-1
•
EN 61000-3-2:2006
•
2.3.3 Werksprüfung
Zur Gewährleistung eines hohen Qualitätsstandards wird jede Wärmepumpe vor der
Auslieferung auf folgendes getestet:
Dichtheit des Kältekreislaufes
•
Wasserdichtheit
•
Luftdichtheit
•
elektrische Sicherheit
•
Funktionalität
•
3
Sicherheitshinweise und Empfehlungen
3.1 Sicherheitshinweise
Das Gerät wurde aufgrund technischer Normen produziert, die es dem Hersteller erlauben,
auf dem Gerät die CE Kennzeichnung anzubringen. Als Warnung vor möglichen Gefahren
beim Betrieb der Wärmepumpe finden Sie auf dem Gerät Hinweisschilder und Symbole
(Piktogramme). Die Bedeutung der Hinweissymbole (Piktogramme) kann der folgenden
Abbildung entnommen werden.
Auf dem Gerät ist neben Symbolen (Piktogrammen) und Hinweisschildern noch ein Schild oder
ein Aufkleber mit den technischen Daten des Gerätes angebracht.
17-14-47-1939-00
Betriebsmittel
zur
6
Verwendung
innerhalb
bestimmter
00 – 11/2014