Sicherheitsvorschriften
Kapitel 2
2.14. Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten unsere "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen".
Diese stehen dem Betreiber spätestens seit Vertragsabschluß zur Verfügung.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie
auf eine oder mehrere folgender Ursachen zurückzuführen sind:
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine.
Unsachgemäßes Transportieren, Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten der Maschine.
Betreiben der Maschine bei defekten oder nicht ordnungsgemäß angebrachten Sicherheitseinrichtungen.
Nichtbeachtung der Hinweise in der Betriebsanleitung.
Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Maschine.
Mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem Verschleiß unterliegen.
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
Katastrophenfälle durch Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.
26.06.19
Betriebsanleitung WIDOS 5500
Seite 16 von 38