Sicherheitsvorschriften
2.10. Gefahren durch die Hydraulik
Zu öffnende Systemabschnitte und Druckleitungen sind vor Beginn von Reparaturarbeiten
drucklos zu machen.
Auch bei ausgeschalteter Maschine kann im Hydrospeicher noch Druck Anliegen!
Insbesondere für die Augen besteht Gefahr durch herausspritzendes Hydrauliköl.
Schadhafte Hydraulikschläuche sofort erneuern.
Vor Beginn des Schweißens Sichtkontrolle der Hydraulikleitungen.
Das Hydrauliköl ist ungenießbar!
2.11. Besondere Gefahren
2.11.1. Einzugsgefahr von Kleidungsstücken durch den Planhobel
Sie können Schnittverletzungen bis hin zu Knochenbrüchen davontragen!
Eng anliegende Kleidung tragen.
Keine Ringe oder Schmuck tragen, gegebenenfalls Haarnetz tragen.
Planhobel vor und nach Gebrauch immer in den Einstellkasten zurückstellen.
Planhobel nur am Griff transportieren, nicht an den Stirnflächen berühren.
Den Planhobel nur bei Gebrauch einschalten.
Bei zu hohem Hobeldruck besteht die Gefahr, dass der Planhobel beim Hobelvorgang verkantet! Daher
beim Hobelvorgang die Rohrenden nicht mehr als nötig gegen den Planhobel drücken (gegebenenfalls den
Planhobel festhalten).
2.11.2. Verbrennungsgefahr Heizelement / Einstellkasten / Schweißstelle
Sie können sich Körperteile verbrennen, brennbare Materialien können entzündet werden!
Das Heizelement wird über 200° C heiß!
Heizelementfläche nicht berühren.
Das Heizelement nicht unbeaufsichtigt lassen.
Genügend Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien einhalten.
Sicherheitshandschuhe tragen.
Heizelement vor und nach Gebrauch immer in den Einstellkasten zurückstellen.
Heizelement nur am Griff transportieren.
2.11.3. Gefahr des Stolperns über Hydraulik- und Elektroleitungen
Dafür sorgen, dass keine Personen über die Leitungen steigen müssen.
Leitungen günstig verlegen, so dass die Gefahr minimiert wird.
26.06.19
Betriebsanleitung WIDOS 5500
Kapitel 2
Seite 14 von 38