Sicherheitsvorschriften
2.11.4.
Verletzungsgefahr durch Lärm
Beim Planhobeln können Geräusche über 80 dB (A) entstehen, es besteht Gehörschutz-
Tragepflicht während dem Hobelvorgang!
2.11.5. Quetschgefahr an Klemmen und an Führungsleisten
Es kann zu erheblichen Quetschverletzungen kommen:
Zum einen zwischen den inneren Klemmen, zum anderen zwischen der äußeren Klemme und
dem Ende der Führungsleiste.
Nicht zwischen die eingespannten Rohrenden greifen oder Fuß dazwischen bringen.
Bei noch nicht eingespannten Rohren nicht zwischen die inneren Klemmen greifen oder treten.
Auf- und zufahrenden Schlitten nicht behindern.
2.12. Bauliche Veränderungen an der Maschine
Ohne Genehmigung des Herstellers dürfen keine Veränderungen, An- oder Umbauten an der Maschine
vorgenommen werden.
Maschinenteile in nicht einwandfreiem Zustand sind sofort auszutauschen.
Nur original WIDOS Ersatz- und Verschleißteile verwenden.
Bei Bestellungen immer Maschinennummer angeben!
2.13. Reinigen der Maschine
Die verwendeten Materialien und Stoffe sind sachgerecht zu handhaben und zu entsorgen, insbesondere:
beim Reinigen mit Lösungsmitteln
beim Schmieren mit Öl und Fett
26.06.19
Betriebsanleitung WIDOS 5500
Kapitel 2
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