4.9.4 Zwei palettierte Lasten aufnehmen
VORSICHT!
Gefährdung der Standsicherheit
Um die Standsicherheit nicht zu gefährden, muss beim Transport von zwei Paletten
auf das Gewicht geachtet werden, damit das Flurförderzeug nicht kippt.
Die schwerste Palette muss immer unten transportiert werden, um die
Standsicherheit nicht zu gefährden.
Voraussetzungen
– Last ordnungsgemäß palettiert.
– Gewicht
Tragfähigkeit des Flurförderzeugs.
– Lastaufnahmemittel bei schweren Lasten
gleichmäßig belastet.
Vorgehensweise
• Flurförderzeug langsam an die Palette
heranfahren.
• Lastaufnahmemittel langsam in die erste
Palette einführen, bis die Palette hinten am
Lastaufnahmemittel anliegt (siehe rechte
Grafik).
Z
Die Last darf nicht mehr als 50 mm über die
Spitzen
hinausragen.
• Lastaufnahmemittel heben, bis gewünschte Hubhöhe erreicht ist (siehe Seite 77).
• Mit den Radarmen unter die zweite Palette fahren.
Z
Im Doppelstockbetrieb muss die untere Last schwerer sein als die obere.
• Radarme mit dem Taster „Radarme Heben" anheben.
Beide Paletten sind angehoben.
Z
Zur Transportfahrt müssen die Lastaufnahmemittel mit der oberen Last soweit wie
möglich auf die untere Last abgesenkt werden, jedoch ohne auf die untere Last
abgesetzt zu werden.
der
Last
entspricht
des
Lastaufnahmemittels
der
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