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Zwei Palettierte Lasten Aufnehmen - Jungheinrich ERD 220 Betriebsanleitung

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4.9.4 Zwei palettierte Lasten aufnehmen

VORSICHT!
Gefährdung der Standsicherheit
Um die Standsicherheit nicht zu gefährden, muss beim Transport von zwei Paletten
auf das Gewicht geachtet werden, damit das Flurförderzeug nicht kippt.
Die schwerste Palette muss immer unten transportiert werden, um die
Standsicherheit nicht zu gefährden.
Voraussetzungen
– Last ordnungsgemäß palettiert.
– Gewicht
Tragfähigkeit des Flurförderzeugs.
– Lastaufnahmemittel bei schweren Lasten
gleichmäßig belastet.
Vorgehensweise
• Flurförderzeug langsam an die Palette
heranfahren.
• Lastaufnahmemittel langsam in die erste
Palette einführen, bis die Palette hinten am
Lastaufnahmemittel anliegt (siehe rechte
Grafik).
Z
Die Last darf nicht mehr als 50 mm über die Spitzen des Lastaufnahmemittels
hinausragen.
• Lastaufnahmemittel heben, bis gewünschte Hubhöhe erreicht ist (siehe Seite 88).
Z
Im Doppelstockbetrieb darf das Lastaufnahmemittel nicht höher als 1800 mm
gehoben werden. Dabei muss die untere Last schwerer sein als die obere.
• Mit den Radarmen unter die zweite Palette fahren.
• Radarme mit dem Taster „Radarme Heben" anheben.
Beide Paletten sind angehoben.
Z
Zur Transportfahrt müssen die Lastaufnahmemittel mit der oberen Last soweit wie
möglich auf die untere Last abgesenkt werden, jedoch ohne auf die untere Last
abgesetzt zu werden.
96
der
Last
entspricht
der

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