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Konica Minolta bizhub PRO C5500 Bedienungshandbuch Seite 31

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Einleitung – Sicherheitshinweise
d) Wenn sich eine Funktionseinheit der bearbeiteten Bibliothek auf eine
Funktion oder Datentabelle stützt, die von einem die Funktionseinheit
nutzenden Anwendungsprogramm bereitgestellt werden muss, ohne
dass sie beim Aufrufen der Funktionseinheit als Argument übergeben
werden muss, dann müssen Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen
bemühen, sicherzustellen, dass die betreffende Funktionseinheit auch
dann noch funktioniert, wenn die Anwendung eine solche Funktion oder
Datentabelle nicht bietet, und dass sie den verbleibenden Teil ihres
Bestimmungszwecks ordnungsgemäß ausführt.
(So hat z. B. eine Funktion zum Berechnen von Quadratwurzeln einen von
der Anwendung unabhängigen, genau definierten Zweck. Deshalb wird in
Abschnitt 2 Absatz d verlangt, dass jede von der Anwendung bereit-
gestellte Funktion oder von dieser Funktion benutzte Tabelle optional
sein muss. Auch wenn die Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die
Quadratwurzelfunktion trotzdem noch Quadratwurzeln berechnen.)
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes.
Wenn identifizierbare Teile des Datenwerks nicht von der Bibliothek
abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigen-
ständige Datenwerke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten
diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betreffenden Teile, wenn
Sie diese als eigenständige Datenwerke weitergeben. Wenn Sie jedoch
die genannten Teile als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der
Bibliothek basierendes Datenwerk darstellt, muss die Weitergabe des
Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Bedin-
gungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze ausge-
dehnt werden und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom
jeweiligen Autor.
Es ist nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Datenwerke in
Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Datenwerke streitig zu
machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die
Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Weitergabe von Datenwerken, die
auf der Bibliothek basieren oder unter deren auszugsweisen Verwendung
zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Auch fällt ein anderes Datenwerk, das nicht auf der Bibliothek basiert,
und lediglich mit der Bibliothek oder einem auf der Bibliothek basie-
renden Datenwerk auf ein- und demselben Speicher- oder Weitergabe-
medium gespeichert ist, nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie können sich für die Anwendung der Bedingungen der gewöhnlichen
allgemeinen öffentlichen GNU-Lizenz (GNU-GPL) statt dieser Lizenz auf
eine bestimmte Kopie der Bibliothek entscheiden. Dafür müssen Sie alle
Eintragungen, die sich auf diese Lizenz beziehen, ändern, so dass sie nun
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