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Konica Minolta bizhub PRO C5500 Bedienungshandbuch Seite 28

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müssen die Empfänger über diese Bedingungen unterrrichten, damit sie ihre
Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte durch zwei Maßnahmen: (1) Wir stellen die
Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright) und (2) wir bieten Ihnen diese
Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu vervielfältigen,
weiterzugeben oder zu verändern.
Um jeden zu schützen, der die Software weitergibt, wollen wir außerdem
zweifelsfrei feststellen, dass für diese freie Bibliothek keinerlei Gewähr-
leistung oder Garantie besteht. Wenn die Software von einem Dritten modi-
fiziert und weitergegeben wird, muss dieser den Empfänger darüber
unterrichten, dass eine modifizierte Software und nicht das Originalprodukt
weitergegeben wird, damit von Dritten verursachte Probleme nicht den Ruf
des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich stellen Softwarepatente für die Existenz jedes freien
Programms eine ständige Bedrohung dar. Wir möchten sicherstellen, dass
keine Firma den Benutzern eines freien Programms Einschränkungen auf-
erlegen kann, indem sie von einem Patentinhaber eine die freie Nutzung
einschränkende Lizenz erwirbt. Deshalb bestehen wir darauf, dass jegliche
für eine Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der in dieser
Lizenz (also der LGPL) im einzelnen angegebenen Nutzungsfreiheit voll
vereinbar sein muss.
Die meiste GNU-Software einschließlich einiger Bibliotheken fällt unter die
gewöhnliche allgemeine öffentliche GNU-Lizenz (GNU-GPL). Die vor-
liegende Lizenz, also die GNU-LGPL, gilt für bestimmte näher bezeichnete
Bibliotheken. Sie unterscheidet sich wesentlich von der gewöhnlichen
allgemeinen öffentlichen Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen diese Lizenz für
bestimmte Bibliotheken, um das Linken von Programmen, die nicht frei sind,
mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde, sei es nun statisch
oder dynamisch, so ist die Kombination der beiden, rechtlich gesehen, ein
"kombiniertes Datenwerk", also eine abgeleitete Version der Original-
bibliothek. Die gewöhnliche GPL erlaubt ein solches Linken nur dann, wenn
die ganze Kombination die Kriterien für freie Software erfüllt. Die LGPL
besitzt dagegen weniger strenge Kriterien für das Linken irgendeiner
anderen Software mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die "kleine" allgemeine öffentliche Lizenz, weil sie
weniger dazu beiträgt, die Freiheit des Benutzers zu schützen, als die
gewöhnliche allgemeine öffentliche Lizenz. Sie verschafft auch anderen
Entwicklern freier Software ein "Weniger" an Vorteilen gegenüber konkur-
rierenden nichtfreien Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund dafür,
dass wir die gewöhnliche GPL für viele Bibliotheken benutzen. Die "kleine"
Lizenz bietet aber unter bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.
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Einleitung – Sicherheitshinweise
bizhub PRO C5500

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