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Konica Minolta bizhub PRO C5500 Bedienungshandbuch Seite 29

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Einleitung – Sicherheitshinweise
So kann, wenn auch nur bei seltenen Gelegenheiten, eine besondere Not-
wendigkeit bestehen, einen Anreiz zur möglichst weitgehenden Benutzung
einer bestimmten Bibliothek zu schaffen, damit diese zur allgemeinen Norm,
zum De-facto-Standard, wird. Um dies zu erreichen, müssen nichtfreie
Programme die Bibliothek benutzen dürfen. Ein häufigerer Fall ist der, dass
eine freie Bibliothek dasselbe leistet wie weithin benutzte nichtfreie Biblio-
theken. In diesem Fall bietet es kaum Vorteile, die freie Bibliothek allein auf
freie Software zu beschränken; in diesen Fällen benutzen wir bevorzugt die
LGPL.
In anderen Fällen ermöglicht die Erlaubnis zur Benutzung einer speziellen
Bibliothek in nichtfreien Programmen mehr Personen, eine umfangreiche
Sammlung freier Software zu nutzen. So ermöglicht z. B. die Erlaubnis zur
Benutzung der GNU C-Bibliothek in nichtfreien Programmen einer viel
größeren Zahl von Personen, das ganze GNU-Betriebssystem ebenso wie
seine Variante des Betriebssystems GNU/Linux zu benutzen.
Obwohl die LGPL die Freiheit des Benutzers weniger schützt, stellt sie doch
sicher, dass der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek gelinkt
wurde, die Freiheit und die erforderlichen Mittel hat, das Programm unter
Benutzung einer abgeänderten Version der Bibliothek zu betreiben.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Weitergabe und
Bearbeitung. Achten Sie genau auf den Unterschied zwischen einem
"Datenwerk, das auf der Bibliothek basiert" und einem "Datenwerk, das die
Bibliothek benutzt". Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek abgeleitet
ist, während letzteres lediglich mit der Bibliothek kombiniert werden muss,
um betriebsfähig zu sein.
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE – KLEINE ALLGEMEINE
ÖFFENTLICHE LIZENZ
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG; WEITERGABE UND
BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Datenwerk, in dem
ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers oder eines anderen
dazu Befugten darauf hinweist, dass das Datenwerk unter den Bestim-
mungen dieser kleinen allgemeinen öffentlichen Lizenz (im weiteren auch als
"diese Lizenz" bezeichnet) verbreitet werden darf. Jeder Lizenznehmer wird
hierin einfach als "Sie" angesprochen.
Eine "Bibliothek" bezeichnet eine Zusammenstellung von Softwarefunk-
tionen oder Daten, die so vorbereitet ist, dass durch Linken mit Anwen-
dungsprogrammen (welche einige dieser Funktionen und Daten benutzen)
sehr einfach ausführbare Programme entstehen.
"Bibliothek" bezieht sich im weiteren immer nur auf solche Softwarebiblio-
theken und solche Datenwerke, die unter diesen Bedingungen der kleinen
allgemeinen öffentlichen Lizenz verbreitet werden. Ein "auf der Bibliothek
basierendes Datenwerk" bezeichnet die betreffende Bibliothek selbst sowie
jegliche davon abgeleitete Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne, also ein
bizhub PRO C5500
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