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Einrichtungen Bauseits; Landeseigene Vorschriften Beachten; Qualifizierung Des Installationspersonals; Ausführungen Des Heizraumes - Hargassner Eco-HK 30 Montageanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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13

Einrichtungen bauseits

13.1

Landeseigene Vorschriften beachten

13.2

Qualifizierung des Installationspersonals

13.3
Ausführungen des Heizraumes
13.3.1 Vorschriften Österreich
32
HARGASSNER Heiztechnik der Zukunft
Landeseigene Sicherheitsbestimmungen beachten
Die Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen zum Betreiben von
Feuerungsanlagen und der Lagerung von Brennstoffen sind in den Ländern
unterschiedlich
• Vor Inbetriebnahme landeseigene behördliche Vorschriften beachten.
 Brandschutz
 Betreiben von Feuerungsanlagen
 Lagerung von Brennstoffen
 Ausführungen des Heizraumes und Brennstofflagerraumes
 Vorgaben des Rauchfangkehrers
Installationen durch qualifiziertes, autorisiertes und
erfahrenes Fachpersonal
Tod, Verletzungen, Beschädigungen durch unsachgemäße Installationen
• Arbeiten an der Elektrik, Hydraulik, an Komponenten des Abgassystems,
bauliche Maßnahmen und für den Brandschutz nur von autorisiertem Personal
durchführen lassen.
• Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet das Abgassystem und den Brandschutz
von konzessionierten autorisierten Stellen prüfen zulassen.
Neben der Bedienungsanleitung und den im Verwenderland und an der
Einsatzstelle geltenden verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung sind
auch die anerkannten fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fach-
gerechtes Arbeiten zu beachten.
 Heizräume entsprechend den örtlichen Bestimmungen ausführen
 Brandsichere, ebene und feste Boden- bzw. Deckenbeschaffenheit
 Witterungsgeschützt und frostsicher (Umgebungstemperatur bis + 40 °C)
 Frei von störenden Elektroinstallationen und Rohrleitungen
• Länderspezifische Heizraumverordnung
• Ö-Norm M7510 (Überprüfung von Heizungsanlagen für feste Brennstoffe)
• TRVB H 118 (Hackgutlagerung)
• TRVB F 124 (Erste und erweiterte Löschhilfe)
• TRVB H 105 (Feuerstätten für feste Brennstoffe)
• Ö-Norm H5170 (Heizungsanlagen - Anforderungen an die Bau- und Sicher-
heitstechnik sowie an den Brand- und Umweltschutz)
 Wände und Decken REI30 (F30)
 Türen EI30-C2 (F30)
 Breite: ≥ 0,8 m; Höhe: ≥ 2 m
 Lagerraum vor Wassereintritt schützen
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
A C H T U N G
W A R N U N G

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