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Einrichtungen Bauseits; Länderspezifische Vorschriften; Qualifizierung Des Installationspersonals; Ausführungen Des Heizraumes - Hargassner Eco-HK 20 Montageanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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14

Einrichtungen bauseits

14.1
Länderspezifische Vorschriften
14.2

Qualifizierung des Installationspersonals

14.3
Ausführungen des Heizraumes
14.3.1 Vorschriften Österreich
HARGASSNER Heiztechnik der Zukunft
Länderspezifische Sicherheitsbestimmungen beachten
Die Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen zum Betreiben von
Feuerungsanlagen und der Lagerung von Brennstoffen sind in den Ländern
unterschiedlich
• Vor Inbetriebnahme länderspezifische behördliche Vorschriften beachten
 Brandschutz
 Betreiben von Feuerungsanlagen
 Lagerung von Brennstoffen
 Ausführungen des Heizraumes und Brennstofflagerraumes
 Vorgaben des Rauchfangkehrers
Tod, Verletzungen, Beschädigungen durch unsachgemäße Installationen
• Arbeiten an der Elektrik, Hydraulik, an Komponenten des Abgassystems,
bauliche Maßnahmen und für den Brandschutz nur von autorisiertem Personal
durchführen lassen.
• Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, das Abgassystem und den Brandschutz von
konzessionierten autorisierten Stellen prüfen zulassen.
Neben der Bedienungsanleitung und den im Verwenderland und an der Einsatz-
stelle geltenden verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung sind auch die
anerkannten fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fachgerechtes
Arbeiten zu beachten.
• Heizräume entsprechend den örtlichen Bestimmungen ausführen
• Brandsichere, ebene und feste Boden- bzw. Deckenbeschaffenheit
• Witterungsgeschützt und frostsicher (Umgebungstemperatur bis + 40 °C)
• Frei von störenden Elektroinstallationen und Rohrleitungen
 Ein Heizraum ist für Feuerungsanlagen ab einer Nennwärmeleistung 50 kW
erforderlich
• Länderspezifische Heizraumverordnung
• Ö-Norm M7510 (Überprüfung von Heizungsanlagen für feste Brennstoffe)
• TRVB 118 H (Hackgutlagerung)
• TRVB 124 F (Erste und erweiterte Löschhilfe)
• TRVB 105 H (Feuerstätten für feste Brennstoffe)
• Ö-Norm H5170 (Heizungsanlagen - Anforderungen an die Bau- und Sicher-
heitstechnik sowie an den Brand- und Umweltschutz)
• Wände und Decken REI 90 (F90)
• Türen EI
30-C (F30)
2
 Breite: ≥ 0,8 m; Höhe: ≥ 2 m
• Lagerraum vor Wassereintritt schützen
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
A C H T U N G
W A R N U N G
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