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Hinweise Auf Wichtige Sicherheitsvorschriften Und Bestimmungen; Allgemeines; Abgasanlage; Gasinstallation - OERTLI Optimat GSR 300 DUO Condens Planungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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HINWEISE AUF WICHTIGE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN

14.1 Allgemeines

Der Gas-Brennwertkessel (Heißwassererzeuger der
Gruppe II) wird in Heizungsanlagen nach DIN EN
12828 verwendet. Die, in diesen Richtlinien genannten,
Betriebsbedingungen sind zu beachten. Hinsichtlich
der ausgewiesenen Nennwärmeleistungen und der
heiztechnischen Anforderungen entspricht er der DIN
4702 Teil 6.
Bei der Installation und bei der Inbetriebnahme
der Gas-Brennwertkessel sind neben den
örtlichen Bauvorschriften und Vorschriften über
Feuerungsanlagen noch nachfolgende Normen, Regeln
und Richtlinien in der jeweils neuesten Fassung zu
beachten:
- DIN 13384-1: Berechnung von Schornsteinabmes-
sungen.
- DIN EN 12828: Planung von Warmwasser Heizungs-
anlagen.
- DIN 4753: Wassererwärmungsanlagen für Trink- und
Betriebswasser.
- DIN 1988: Technische Regeln für Trinkwasserinstal-
lationen (TRWI).
- DVGW-TRGI 1986: Technische Regeln für Gasinstal-
lationen.
- DVGW-Arbeitsblatt G 260/I: Technische Regeln für
die Gasbeschaffenheit.

14.2 Abgasanlage

Für Gas-Brennwertkessel sind bauaufsichtlich
zugelassene Abgasleitungen, oder
feuchteunempfindliche Schornsteine mit entsprechender
Zulassung einzusetzen.
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PRÜFUNG IM ZUGE DES BAUAUFSICHTLICHEN ABNAHMEVERFAHRENS
Im Zuge des bauaufsichtlichen Abnahmeverfahrens
werden Brennwertfeuerstätten durch den Bezirksschorn-
steinfegermeister auf Einhaltung der bauaufsichtlichen
Vorschriften und der zu beachtenden allgemein aner-
kannten technischen Regeln geprüft.
Zu den bauaufsichtlichen Vorschriften gehören die
Landesbauordnungen, deren Durchführungsverordnun-
gen bzw. Feuerungsverordnungen und die allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassungen ggf. Zustimmungen der
obersten Bauaufsichtsbehörden im Einzelfall.

14.3 Gasinstallation

Vom Ersteller ist die Gasinstallation gemäss den tech-
nischen Anschlussbedingungen des Gasversorgungs-
unternehmens auszuführen. Die Anlage ist entspre-
chend vorgenannter Bedingungen zu betreiben.

14.4 Elektroinstallation

Der elektrischen Anschluss und die Elektroinstallation
sind gemäss den VDE-Bestimmungen (DIN VDE
0100 und VDE 0116) und den technischen Anschluss-
bedingungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens
auszuführen.
DIN VDE 0100: Errichten von Starkstromanlagen mit
Netzspannungen bis 1000 V.
DIN VDE 0116: Elektrische Ausrüstung von
Feuerungsanlagen.

14.5 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Feuerungsanlagen sind so zu betreiben, dass die in der
BImSchV genannten Grenzwerte nicht überschritten
werden.

14.6 Betriebsanweisung

Der Ersteller der Anlage muss gemäss TRD 509,
Abschnitt 4.2.5 (11) eine Betriebsanweisung für die
Gesamtanlage erstellen.
14.7 Füll- und Ergänzungswasser
VDI 2035: Verhütung von Schäden durch Korrosion
und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen mit
bestimmungsgemäßen Betriebstemperaturen bis 100°C.
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