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Kawasaki VN 1500 DRIFTER Werkstatt-Handbuch Seite 5

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ABGAS R E I N IG U NGSSYSTE M
Zum Schutze der Umwelt, in der wir alle leben, baut Kawasaki in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Unite
Environmental Protection Agency und des California Air Resources Board eine Kurbelgehäuseentlüftung
(1) und ein Abgasrei
system (2) ein. Außerdem werden die für Kalifornien bestimmte Fahrzeuge nach den Vorschriften des California Air Resourc,
m it ei ner Kraftstoffuerd u nstu ngsan lage (3) ausgerüstet.
1. Kurbelgehäuseentlüftung
Dieses System verhindert, daß Kurbelgehäusedämpfe in die Atmosphäre freigesetzt werden. Statt dessen werden die
durch einen Ölabscheiderzur Einlaßseite des Motors geleitet. Wenn der Motor läuft, werden die Dämpfe in die Verbre
kammer gesaugt, wo sie mit dem vom Vergasersystem geförderten Kraftstoff- und Luftgemisch verbrannt werden.
2. Abgasrei n igu ngssystem
Dieses System reduziert den Schadstoffanteil der von diesem Motorrad in die Atmosphäre ausgestoßenen Abgase. Die K
und Zündsysteme dieses Motorrads sind technisch so konstruiert und gebaut, daß bei niedrigem Schadstoffausstoß t
Motorleistung erzielt wird. Das Auspuffsystem dieses in der Hauptsache für Kalifornien gebauten Modells schließt ein Kat
system ein.
3. Kraftstoffuerd unstungsan lage
Die durch Verdunstung des Kraftstoffs im Kraftstoffsystem erzeugten Dämpfe werden nicht in die Atmosphäre ausgestof
dessen werden die Kraftstoffdämpfe in den laufenden Motor geleitet und dort verbrannt oder in einem Kanister gesamm
der Motor abgeschaltet ist. Flüssiger Kraftstoff wird in einem Dampfabscheider aufgefangen und in den Benzintank zurüc
Das Gesetz zur Reinhaltung der Luft ist ein Bundesgesetz gegen Luftverschmutzung durch Motorfahrzeuge und enthält so1
,,Anti-Manipulationsbestimmu
ngen ".
,,Abschnitt 203(a) verbietet folgende Handlungen oder deren Veranlassung:
(3) (A) Gemäß den Vorschriften dieses Abschnittes darf niemand vor Verkauf oder Auslieferung an den Endkäufer in c
fahrzeug oder in den Motor eingebaute Geräte oder Bauelemente entfernen oder unwirksam machen; dies
für Hersteller oder Händler, die wissentlich solche Geräte oder Bauelemente nach dem Verkauf oder der Aus
an den Endkäufer entfernen oder unwirksam machen.
(3) (B) Niemand, der mit Reparatur, Wartung, Verkauf, Leasing und Vertrieb von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeug
befaßt ist oder einen Kraftfahrzeugpark betreibt, darf wissentlich nach dem Verkauf und der Auslieferung an (
käufer Geräte oder Bauelemente entfernen oder unwirksam machen, die nach den Vorschriften dieses Geset
Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeugmotor eingebaut wurden . . . .".
A N MER KU NG
o Der Ausdruck,,Geräte oder Bauelemente entfernen oder unwirksam machen" wird allgemein wie folgt ausgelegt:
l. lJnter Manipulationen fättt nicht das vorübergehende Entfernen oder lJnwirksammachen von Geräten oder Baulelementr
Au sf ü h ru n g vo n Wartu ng s arbe ite n.
2. Zu Manipulationen könnte zählen:
a. Fehterhafte Einstellung von Fahrzeugkomponenten, die zu einer Überschreitung der Abgasnormen führen.
b. Einbau von Ersatz- oder Zubehörteilen, die die Leistung oder die Haltbarkeit des Motorrads nachteilig beeinflussen.
c. Zusatz von Komponenten oder Zubehörteilen, die dazu führen, daß das Fahrzeug die Normen überschreitet.
d. Dauerhaftes Entfernen, Abktemmen oder tJnwirksammachen von Komponenten oder Bauelementen der Abgasret
sysfeme.
WIR EMPFEHLEN ALLEN nAruounN DIE EINHALTUNG DIESER BUNDESGESETZLICHEN
BESTIMMUNGEN.
zUwI DER HAN DLU NG EN KöN N EN M IT G ELDSTRAFEN G EAH N DET WER DEN.

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