Garantiebedingungen
1. Diese Garantie gilt nur, wenn der vom Verkäufer an den
Käufer ausgestellte Garantieschein vorgelegt wird, auf
dem sowohl die Seriennummer als auch das Kaufdatum
des zu reparierenden bzw. zu ersetzenden Produkts
vermerkt sind. Ericsson behält sich das Recht vor, den
Garantieservice zu verweigern, wenn diese Informationen
nach dem Kauf des Produkts entfernt oder geändert
wurden.
2. Wenn Ericsson das Produkt repariert oder Ersatz leistet,
dann gilt der Garantieanspruch für das reparierte
bzw. ersetzte Produkt in der verbleibenden Zeit der
ursprünglichen Garantiezeit bzw. für neunzig (90) Tage
ab dem Reparaturdatum, je nachdem welcher Zeitraum
länger ist. Die Reparatur- bzw. Ersatzansprüche können
mit funktionsmäßig gleichwertigen instandgesetzten
Einheiten erfüllt werden. Ersetzte fehlerhafte Bauteile
oder -gruppen werden Eigentum von Ericsson.
3. Diese Garantie gilt nicht für Fehler am Produkt, die
entstanden sind durch normalen Verschleiß, falsche
Benutzung oder Mißbrauch, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf zweckfremde Verwendung des Produkts,
Nichtbeachtung der Anweisungen von Ericsson
bezüglich Einsatz und Wartung, Unfälle, Veränderungen
und Anpassungen, höhere Gewalt, unzureichende
Belüftung und Schäden durch Kontakt mit Flüssigkeit.
4. Diese Garantie gilt nicht für Fehler in Folge von
Reparatur-, Einbau- und Veränderungsmaßnahmen oder
unzulänglichem Kundendienst, der/die von nicht
autorisierten Vertragswerkstätten vorgenommen wurden,
oder Schäden in Folge des Öffnens der Einheit durch
nicht autorisierte Personen.
5. Die Garantie deckt keine Produktmängel ab, die durch
die Verwendung von Zubehörteilen entstanden sind, die
nicht zu dem Originalzubehör von Ericsson gehören.
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