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Garagentorantrieb Testen - Novoferm Novoport Iv Handbuch

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8.1

Garagentorantrieb testen

HINWEIS
Eine Inspektion ersetzt nicht die erforderlichen Wartungstätigkeiten!
Nach jeder Inspektion sind festgestellte Mängel umgehend zu
beseitigen.
Antriebsbetriebene Garagentore sind in regelmäßigen Abständen durch
qualifiziertes und einschlägig geschultes und erfahrenes Personal zu
inspizieren und zu warten.
Die vom Hersteller angegebenen Inspektions- und Wartungsintervalle sind
einzuhalten.
Beachten Sie alle anwendbaren nationalen Vorschriften (ASR 1.7 "Technische
Regeln für Arbeitsstätten - Türen und Tore").
Sämtliche Inspektions- und Wartungstätigkeiten sind im beiliegenden
Inspektions- und Prüfprotokoll zu dokumentieren.
Der Betreiber/Eigner ist verpflichtet, das Inspektions- und Prüfprotokoll
zusammen mit der Dokumentation zum Garagentorantrieb über die komplette
Lebensdauer der Anlage sicher aufzubewahren.
Der Installationsbetrieb ist verpflichtet, das Inspektions- und Prüfprotokoll vor
Inbetriebnahme der Anlage vollständig ausgefüllt an den Betreiber/Eigner zu
übergeben. Dies gilt auch für manuell betätigte Tore.
Sämtlichen Vorschriften und Hinweisen der Dokumentation zum
Garagentorantrieb (Installation, Betrieb und Wartung, etc.) ist strikt Folge zu
leisten.
Im Falle unsachgemäßer Ausführung der vorgeschriebenen Inspektions- und
Wartungstätigkeiten erlischt jegliche Herstellergarantie.
Genehmigte Änderungen am Garagentorantrieb sind zu dokumentieren.
NovoPort® IV
Inspektions- und Prüfprotokoll
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