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SICHERHEITSHINWEISE
2.9
Warnung vor Manipulationen
Es ist verboten, Änderungen an Bauteilen der Geräuschdämpfung vorzunehmen. Folgende Maßnahmen oder das Herstellen der entspre-
chenden Zustände sind gesetzlich verboten:
1 Entfernen oder Außerkraftsetzen jeglicher der Geräuschdämpfung dienender Einrichtungen oder Bauteile eines Neufahrzeugs vor des-
sen Verkauf oder Auslieferung an den Endkunden oder während der Nutzungsdauer des Fahrzeugs zu anderen Zwecken als zur War-
tung, Reparatur oder zum Austausch sowie
2 Nutzung des Fahrzeugs, nachdem eine derartige Einrichtung oder ein derartiges Bauteil entfernt oder außer Kraft gesetzt wurde.
Beispiele für gesetzwidrige Manipulation:
1 Entfernen oder Durchbohren von Enddämpfer, Prallblechen, Krümmern oder anderen Bauteilen, die Abgase leiten.
2 Entfernen oder Durchbohren von Teilen des Ansaugsystems.
3 Verwendung in nicht ordnungsgemäßem Wartungszustand.
4 Ersetzen beweglicher Teile des Fahrzeugs oder von Teilen der Auspuffanlage oder des Ansaugsystems durch vom Hersteller nicht zuge-
lassene Teile.
2.10
Sicherer Betrieb
Gefahr
Unfallgefahr Gefahr durch mangelhafte Verkehrstüchtigkeit.
–
Das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen, wenn Sie durch Konsumieren von Alkohol, Medikamenten oder Drogen verkehrsuntüch-
tig sind bzw. physisch als auch psychisch nicht in der Lage sind.
Gefahr
Vergiftungsgefahr Abgase sind giftig und können zu Bewusstlosigkeit und/oder zum Tode führen.
–
Beim Betrieb des Motors stets für ausreichende Belüftung sorgen, Motor nicht in einem geschlossenen Raum starten oder lau-
fen lassen ohne eine geeignete Absauganlage.
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